Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) ist die Selbstverwaltungsorganisation aller in Berlin zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die RAK Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten vertreten (vgl. §§ 60 ff. BRAO).
Die Aufgabe der RAK ist es, die Belange ihrer Mitglieder und der Anwaltschaft insgesamt zu fördern und sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen (z.B. durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, die die anwaltliche Berufsausübung berühren).
Die Rechtsanwaltskammer ist außerdem u.a. zuständig für
- die Zulassung zur Anwaltschaft und Widerruf der Zulassung (z.B. wegen sog. Vermögensverfalls)
- die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen
- die Beratung der Mitglieder in allen beruflichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten
- die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Mandantinnen und Mandanten
- die Bearbeitung von Beschwerden über Mitglieder
- die Erstattung von Gebührengutachten auf Anforderung der Gerichte
- die Mitwirkung bei der juristischen Ausbildung
- die Mitwirkung bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.