Die RAK Berlin

Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) ist die Selbstverwaltungsorganisation aller in Berlin zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die RAK Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten vertreten (vgl. §§ 60 ff. BRAO).

Die Aufgabe der RAK ist es, die Belange ihrer Mitglieder und der Anwaltschaft insgesamt zu fördern und sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen (z.B. durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, die die anwaltliche Berufsausübung berühren).

Die Rechtsanwaltskammer ist außerdem u.a. zuständig für

  • die Zulassung zur Anwaltschaft und Widerruf der Zulassung (z.B. wegen sog. Vermögensverfalls)
  • die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen
  • die Beratung der Mitglieder in allen beruflichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten
  • die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Mandantinnen und Mandanten
  • die Bearbeitung von Beschwerden über Mitglieder
  • die Erstattung von Gebührengutachten auf Anforderung der Gerichte
  • die Mitwirkung bei der juristischen Ausbildung
  • die Mitwirkung bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.

Aktuelles:

15.04.2025: Warum Notarin oder Notar werden? Chancen, Aufwand, Perspektiven

Die Notarkammer Berlin und die Rechtsanwaltskammer Berlin wiederholen ihre gemeinsame kostenfreie Veranstaltung „Warum Notarin oder Notar werden – Chancen, Aufwand Perspektiven“ aus dem vergangenen Jahr und laden hierzu ein für Mittwoch, 21. Mai 2025 um 17:00 Uhr in die Geschäftsstelle der… Mehr »

14.04.2025: Internationales Bündnis juristischer Organisationen verurteilt Angriffe auf die Anwaltschaft in der Türkei

Ein großes Bündnis internationaler juristischer Organisationen unter Beteiligung der Rechtsanwaltskammer Berlin verurteilt die jüngsten Angriffe auf den Anwaltsberuf in der Türkei. In einer Erklärung vom 14. April 2025 wendet sich das Bündnis gegen die Absetzung des Vorstands der… Mehr »

09.04.2025: Aktuelles zu den Öffnungszeiten und zum Kammerident-Verfahren in den Anwaltszimmern

Bei folgenden Gerichten ist das Kammerident-Verfahren vor Ort nicht möglich: Mehr »

08.04.2025: Beim BGH in Zivilsachen sind nun 0,028% der Anwaltschaft zugelassen

Das Bundesministerium der Justiz hat elf neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen zugelassen, womit nach LTO-Informationen dort nun statt 35 insgesamt 46 zugelassen sind. Benannt werden mussten die Kandidatinnen und Kandidaten vom Wahlausschuss für… Mehr »

25.03.2025: Die Absetzung des Vorstands der Istanbuler RAK ist ein Angriff auf die türkische Anwaltschaft

Die Rechtanwaltskammer Berlin verurteilt die Absetzung des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer. Zwischen der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Rechtsanwaltskammer Istanbul besteht ein Kooperationsvertrag. Mehr »

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