Die RAK Berlin

Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) ist die Selbstverwaltungsorganisation aller in Berlin zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die RAK Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten vertreten (vgl. §§ 60 ff. BRAO).

Die Aufgabe der RAK ist es, die Belange ihrer Mitglieder und der Anwaltschaft insgesamt zu fördern und sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen (z.B. durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, die die anwaltliche Berufsausübung berühren).

Die Rechtsanwaltskammer ist außerdem u.a. zuständig für

  • die Zulassung zur Anwaltschaft und Widerruf der Zulassung (z.B. wegen sog. Vermögensverfalls)
  • die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen
  • die Beratung der Mitglieder in allen beruflichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten
  • die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Mandantinnen und Mandanten
  • die Bearbeitung von Beschwerden über Mitglieder
  • die Erstattung von Gebührengutachten auf Anforderung der Gerichte
  • die Mitwirkung bei der juristischen Ausbildung
  • die Mitwirkung bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.

Aktuelles:

18.03.2025: Anwaltsorganisationen verurteilen US-Maßnahmen

BRAK und weitere Anwaltsorganisationen unterzeichnen Joint Statement und bekunden Solidarität mit der amerikanischen Anwaltschaft. Mehr »

07.03.2025: Ergebnis der Vorstandswahl 2025

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03.03.2025: Jahresbericht 2024 und Antragsbroschüre nebst Wirtschaftsplan zur Kammerversammlung am 5. März 2025

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04.02.2025: Freisprechungsfeier für einen überdurchschnittlichen Jahrgang

Am 2. Februar 2025 fand im Sitzungssaal der Rechtsanwaltskammer die Freisprechungsfeier für die Azubis statt. Im neuen Jahrgang der Absolventinnen und Absolventen der Prüfungen als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReFa und ReNoFa) haben fünf Fachkräfte mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen. Mehr »

23.01.2025: Die Mehrheit der Rechtsanwaltskammern spricht sich gegen eine Abschaffung der BGH-Singularzulassung aus

Auf der Präsidentenkonferenz der BRAK am 22.1.2025 stimmten die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern erneut über den Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin ab. Wie vielfach berichtet, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin beantragt, dass die BRAK sich dafür einsetzen solle, die… Mehr »

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