16.03.2020

Informationen der RAK Berlin im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

1.    

Die bei den Berliner Gerichten betriebenen Anwaltszimmer sind ab dem 16. März 2020 geschlossen; die Nutzung dieser Zimmer sowie der dort befindlichen Technik ist nicht möglich.


2.    

Die Geschäftsstelle der RAK Berlin ist besetzt und erreichbar. Der Besucherverkehr wird jedoch erheblich eingeschränkt. Die Mitglieder der Kammer werden dringend gebeten, mit der Geschäftsstelle elektronisch, vorzugsweise durch Nutzung des beA, oder schriftlich zu kommunizieren.


3.    

Die Vereidigungen neuer Kolleginnen und Kollegen werden bis auf weiteres planmäßig durchgeführt; eine Teilnahme von Gästen an der Vereidigung ist nicht möglich.

 

4.    
Die Berliner Senatsjustizverwaltung teilte mit, dass unter Beachtung des Justizgewährungsanspruches die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten auf das erforderliche Mindestmaß zurückgeführt wird. Nicht zwingend jetzt erforderliche Verhandlungstermine sollen verlegt werden. Verlegungsanträgen der Parteien soll – soweit möglich – gefolgt werden. Die Behandlung von Haftsachen sowie die Durchführung von Fortsetzungsterminen sind gewährleistet.


5.    

Die vom Berliner Senat am 14. März 2020 erlassene SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung finden Sie hier. Nach Informationen der Senatsjustizverwaltung wurde die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen im Land Berlin vorerst für vier Monate ausgesetzt.


6.    

Die Rechtsanwaltskammer München hat für den Umgang mit SARS-CoV-2 ein Merkblatt entwickelt, dessen Inhalt die RAK Berlin hier zur Verfügung stellt.