22.03.2018

RAK Berlin fordert: beA muss Open-Source-Software werden!

Aufruf der RAK Berlin: Für eine sichere elektronische Kommunikation / Für Open-Source-Software und öffentliche Sicherheitsaudits

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) musste zum Jahreswechsel 2017/2018 offline gehen, nachdem vom Chaos Computer Club Sicherheitslücken und -bedenken offenbart wurden. Der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) war es zum wiederholten Male (nach dem verschobenen Start des beA zum 01.01.2016) nicht gelungen, der Anwaltschaft ein sicheres elektronisches Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Das dann folgende Krisenmanagement und die teils lückenhaften Informationen durch die BRAK schadeten dem Ansehen der Anwaltschaft und ihrer Selbstverwaltung enorm. Darüber hinaus fühlten sich die dem beA gegenüber ohnehin kritisch eingestellten Anwälte in ihrer Ablehnung weiter bestätigt.

Wir, die Berliner Rechtsanwaltskammer (RAK), wollen uns dafür einsetzen, nun schnellstmöglich einen neuen Weg einzuschlagen. Wir stehen weiterhin zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Dies hat auch die Kammerversammlung am 7. März 2018 bestätigt: Die RAK Berlin votierte für eine Beibehaltung der passiven Nutzungspflicht und damit für ein einheitliches System der anwaltlichen elektronischen Kommunikation in Deutschland. Denn es besteht kein Zweifel: Für die Zukunft der Anwaltschaft ist eine sichere elektronische Kommunikation erforderlich.

Zugleich hat die RAK Berlin Anforderungen definiert, die ein von allen akzeptiertes beA-System erfüllen muss. In Abkehr von dem von der BRAK bisher praktizierten (und gescheiterten) Prinzip „security by obscurity“ müssen Transparenz und Überprüfbarkeit der verwendeten Software jederzeit gewährleistet werden. Nur so kann Vertrauen zurückgewonnen und ein von der Anwaltschaft akzeptiertes System einer elektronischen Kommunikation aufgebaut werden.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin fordert,

die Quelltexte des beA-Systems (Clients und Server) unter einer gängigen Open Source- oder Freie-Software-Lizenz zur Verfügung zu stellen,

unabhängige externe Sachverständige mit Audits des gesamten Programmcodes (d.h. neben Black-Box-Tests auch White-Box-Tests der Clients und Server) zur Sicherheit des beA-Systems sowie der absolut vertraulichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation im herkömmlichen Sinn zu beauftragen und die Audit-Berichte sowie aktuelle Fehlerlisten, offene Schnittstellen und historisierte Störungsmeldungen zu veröffentlichen,

die beA-Software (Clients) zu allen aktuellen Betriebssystemen (u.a. GNU/Linux, Windows, MacOS) gleichermaßen kompatibel zu halten, zu dokumentieren und zu supporten.

Wir rufen alle Regional- und Landeskammern, die Verbände und Vereine im Deutschen Anwaltverein e.V., den Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. sowie jede Rechtsanwältin, jede Syndikusrechtsanwältin, jeden Syndikusrechtsanwalt und jeden Rechtsanwalt in Deutschland auf, sich unseren Forderungen anzuschließen.

Wir bitten Sie, diese Forderungen gegenüber der BRAK zu adressieren. Vielerorts stehen die Forderungen auch auf Kammerversammlungen zur Abstimmung. Gehen Sie zur Kammerversammlung, diskutieren und entscheiden Sie mit!

Jetzt haben wir die Chance, mit unserer Stimme und mit dem Einfluss von 164.000 Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten in Deutschland ein sicheres System der elektronischen Kommunikation zu installieren.  


GESTALTEN WIR DIE ZUKUNFT UNSERER BERUFSAUSÜBUNG SICHER:

FÜR EIN SICHERES UND TRANSPARENTES beA-SYSTEM!


In der Rechtsanwaltskammer Berlin sind die in Berlin zugelassenen 14.332 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte organisiert.
Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.