Beiträge und Gebühren

Gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 2 BRAO beschließt die Kammerversammlung die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge, der Umlagen und der Verwaltungsgebühren.

Gebührenordnung
Aus der Gebührenordnung ergibt sich u.a. die Höhe der Gebühren des Zulassungsverfahrens zur Rechtsanwaltschaft (235,- €), des Zulasssungsverfahrens zur Syndikusrechtsanwaltschaft (370,- €) und des gleichzeitigen Zulassungsverfahrens zur Rechtsanwaltschaft und zur Syndikusrechtsanwaltschaft (440,- €). Weiterhin werden die Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages auf Erstreckung einer bereits bestehenden Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/ -rechtsanwalt auf weitere Anstellungsverhältnisse oder geänderte Tätigkeiten (100,- €) , für die Bearbeitung eines Antrages auf Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung (80,- €), die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Vertreterbestellung (26,- €) und die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages auf Ausstelllung eines Anwaltsausweises (20,- €) festgelegt. Die Gebühr des Verfahrens auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft liegt bei 800,- €.
Gebührenordnung der RAK Berlin vom 02.03.2022

 

Gebühr für den Antrag auf Zulassung zur Fachanwaltschaft
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zur Fachanwaltschaft beträgt 480,- €.
Gebührenordnung für Fachanwaltssachen der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 06.03.2019

Beitragsordnung
Der jährliche Kammerbeitrag beträgt zur Zeit 365,- Euro und ist am 1. April jeden Jahres fällig. Aus der Beitragsordnung ergibt sich, in welchen Fällen der Beitrag reduziert werden kann. Beispielsweise erfolgt nach Nr. 8 der Beitragsordnung für Kammermitglieder vor Vollendung des 35. Lebensjahres eine Reduzierung um die Hälfte im ersten und zweiten Kalenderjahr der Erstzulassung.

Beitragsordnung vom 04.03.2009