Gremien

Alle Kammermitglieder werden jedes Jahr zur Kammerversammlung eingeladen, die jeweils vor dem 15. März stattfindet (§ 4 Geschäftsordnung der RAK Berlin). Auf der Tagesordnung steht häufig eingangs ein aktueller rechtspolitischer Vortrag. Anschließend wird über zentrale berufsrechtliche Fragen, die Entlastung des Vorstandes und den Wirtschaftsplan für das begonnene Kalenderjahr beraten. In jeder Kammerversammlung wird  die Höhe des jährlichen Kammerbeitrages festgesetzt. In jeder zweiten Versammlung wird die Hälfte der Vorstandsmitglieder für vier Jahre neu gewählt. Die Mitglieder werden spätestens zwei Wochen vor der Versammlung eingeladen (§86 Abs.2 BRAO).

Die von der Kammerversammlung gewählten Mitglieder des Kammervorstandes arbeiten ehrenamtlich und gehören teilweise dem Präsidium an. Sie wählen aus ihrer Mitte eine Präsidentin  bzw. einen Präsidenten, die Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen und den Schatzmeister/die Schatzmeisterin.

Die laufenden Kammerangelegenheiten erledigt die Geschäftsstelle im Auftrag des Vorstandes. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind hauptamtlich tätig.

Die Liste der Anwaltszimmer der Berliner Gerichte finden Sie hier.