Internationale Kontakte

Ebenso wie in anderen Rechtsbereichen wird der Einfluss Europas auf das anwaltliche Berufsrecht und damit auch der Austausch der Kolleginnen und Kollegen untereinander immer wichtiger. Die Rechtsanwaltskammer Berlin kooperiert daher regelmäßig mit einer Reihe von europäischen Anwaltsorgansationen.

Zwischen der City of Westminster and Holborn Law Society in London und der Rechtsanwaltskammer Berlin findet ein regelmäßiger Austausch statt.

Mit dem Ordre des avocats de Paris hat die RAK im April 2011 einen Kooperationsvertrag geschlossen, der auch ein Austauschprogramm umfasst. 

Im Juli 2012 haben die Rechtsanwaltskammer Komitee Tel Aviv und die Rechtsanwaltskammer Berlin einen Freundschafts- und Kooperationsvertrag geschlossen. Darin verpflichten sich die beiden Kammern u.a. dazu, sich wechselseitig über die nationalsozialistische Verfolgung jüdischer Anwältinnen und Anwälte  sowie über die Täter in dieser Zeit zu informieren sowie den wechselseitigen Autausch zwischen den Kammermitgliedern zu ermöglichen.

Seit Dezember 2016 besteht ein Kooperationsvertrag zwischen der Istanbul Barosu, der Rechtsanwaltskammer Istanbul, und der Rechtsanwaltskammer Berlin, um die Beziehungen zwischen den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Istanbul und Berlin sowie zwischen beiden Kammern zu vertiefen. Außerdem hat der Kooperationsvertrag das Ziel, das Recht eines jeden Rechtsanwalts und einer jeder Rechtsanwältin zu bewahren, wegen rechtsanwaltlicher Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten in Einklang stehen, keine Verfolgung oder verwaltungsmäßige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen zu erleiden oder damit bedroht zu werden.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist Mitglied im Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE), der 210 europäischen Kammern und damit etwa 800.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angehören. Die FBE trifft sich zweimal jährlich zum Erfahrungsaustausch.