Geschäftsordnungen / Wahlordnung

Die Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Berlin  regelt vor allem die jährliche Kammerversammlung, die gem. § 4 bis zum 15. März eines jeden Jahres am Sitz der Kammer stattzufinden hat.

Die Geschäftsordnung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin legt fest, wer zum Präsidium der Kammer gehört, womit sich das Präsidium und der Gesamtvorstand in ihren Sitzungen befassen und wofür die einzelnen Vorstandsabteilungen zuständig sind.

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer - Stand: 05.03.2021

Geschäftsordnung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer - Stand: 29.09.2023

Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer - Stand: 04.03.2020