01.11.2022

Presseinformation zu den zahlreichen „Abmahnungen" wegen der Nutzung von Google Fonts

Presseinformation der RAK Berlin vom 27.10.2022

Ein Berliner Rechtsanwalt wendet sich zurzeit im Namen eines Mandanten mit „Abmahnungen" an viele Webseitenbetreiber. Gegenstand der Abmahnung ist die Nutzung von „Google Fonts" auf der jeweiligen Website. Diese Nutzung soll eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mandanten in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen. In den Schreiben wird u.a. angeboten, bei Zahlung eines geringen dreistelligen Betrages die Sache auf sich beruhen zu lassen. Nach unbestätigten Berichten in den sozialen Netzwerken sollen mehrere 10.000 solcher Abmahnungen verschickt worden sein.

Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin empfiehlt dringend, sowohl Berechtigung wie auch Inhalt einer Abmahnung sowie der darin geltend gemachten Forderungen einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Die RAK selbst ist nicht befugt, diese rechtliche Beratung durchzuführen.


Die RAK Berlin erreichen auch viele Anfragen, ob und wenn ja, welche berufsrechtlichen Aufsichtsmaßnahmen von ihr ergriffen wurden. Dazu darf die Kammer jedoch wegen der in §76 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) angeordneten Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft geben. Wir bitten um Verständnis.