07.03.2019

Kammerbeitrag 2019 auf 335,- € festgesetzt

Beschlüsse der Kammerversammlung 2019

Die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin hat am 6. März 2019 in der Urania mit großer Mehrheit von 83,74 % den vom Vorstand beantragten Änderungen der Gebührenordnungen der RAK Berlin zugestimmt:

  • Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gem. § 1 Abs. 1 Gebührenordnung der RAK Berlin wird damit von 205,- € auf 235,- € erhöht.

  • Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft gem. § 1 Abs. 2  Gebührenordnung der RAK Berlin gem. § 1 Abs. 2 Gebührenordnung der RAK Berlin wird von 280,- € auf 370,- € erhöht.

  • Die Gebühr bei gleichzeitiger Beantragung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und auf Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft gem. § 1 Abs. 3 Gebührenordnung der RAK Berlin steigt von 350,- € auf 440,- €.

  • Die Gebühr für die Prüfung eines Antrages auf Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung gem. § 1 Gebührenordnung für Fachanwaltssachen der RAK Berlin wird von 400,- € auf 480,- € erhöht.

Schatzmeister Michael Plassmann hatte vor der Abstimmung ausführlich dargelegt, dass sich bei der Ermittlung der Personal- und Sachkosten für die verschiedenen Zulassungsverfahren eine deutliche Unterdeckung ergeben habe. Die Kammerversammlung habe 2016, als sie die bisherige Gebühr für die Zulassung zur Syndiusrechtsanwaltschaft festgelegt habe, habe noch über keine Erfahrung über den dabei anfallenden Aufwand verfügt. Die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sei seit 2002 nicht erhöht worden und bei der Gebühr für die Zulassung zur Fachanwaltschaft sei inzwischen eine deutliche Unterdeckung entstanden.


Ebenfalls mit großer Zustimmung von 76,88% beschloss die Kammerversammlung den vorgelegten Wirtschaftsplan 2019 und setzte den Kammerbeitrag 2019 auf 335,- € fest. RA Plassmann erläuterte, dass aus dem Vermögen der RAK Berlin nicht mehr wie im Vorjahr einen Zuschuss für den von der BRAK jährlich pro Kammermitglied festgelegten beA-Beitrag geleistet werden könne, so dass dieser beA-Beitrag 2019 vollständig durch die Mitglieder getragen werden und daher der Kammerbeitrag wieder wie 2016 auf 335,- € steigen müsse.


278 Kammermitglieder haben an der Kammerversammlung 2019 teilgenommen.