12.01.2021

RAK Berlin verlangt die Aussetzung negativer Asylentscheidungen während des Lockdowns

Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 12.01.2021

Die Rechtsanwaltskammer Berlin fordert wie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu auf, die Zustellung negativer Asylentscheidungen während des aktuellen Lockdowns auszusetzen. Das BAMF soll damit zur Praxis während des Lockdowns im Frühjahr 2020 zurückkehren.


Für Geflüchtete ist es während der verschärften Kontaktbeschränkungen oft sehr schwierig, eine persönliche anwaltliche Beratung zu erhalten. Dies ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn die Geflüchtetenunterkunft unter Quarantäne gestellt wird, sondern auch dann schwierig, wenn es in den Kanzleien Zugangsbeschränkungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus gibt.


„Der persönliche Kontakt zur Anwältin oder zum Anwalt ist für Asylsuchende, die oft kaum Deutsch sprechen, aber besonders wichtig. Vor allem dann, wenn ein negativer Bescheid sie erreicht hat und eine Rechtsmittelfrist läuft," erläutert RA Bilinç Isparta, Vizepräsident und Menschenrechtsbeauftragter der Rechtsanwaltskammer Berlin.


Rechtsanwältin Inken Stern, Vorstandsmitglied der RAK Berlin und auf das Asylrecht spezialisiert, konkretisiert das: „In einer Zeit, da sich hochansteckende Mutationen des Coronavirus' auch in Deutschland ausbreiten, will ich persönliche Kontakte in unserem Büro auf ein Minimum reduzieren. Zugleich ist zumindest zu Beginn eines jeden Mandats ein persönliches Gespräch mit einer asylsuchenden Person meist unabdingbar. Daher sollte das BAMF seine Praxis dringend wieder ändern und negative Asylentscheidungen zurzeit nicht zustellen."