23.03.2021

CoronaImpfV: Anwaltschaft in Kategorie „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität" eingeordnet

Kammer bietet Senatsgesundheitsverwaltung Unterstützung und Zusammenarbeit an

Am 11.03.2021 wurde die neue Corona-Impfverordnung im Bundesanzeiger verkündet. In der aktuellen Fassung wurde in § 4 Abs. 1 Nr. 4 b der Begriff „Justiz" um den Zusatz „und Rechtspflege" ergänzt. In der Begründung heißt es dazu: "Unter den Begriff der Rechtspflege fallen insbesondere auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare". Somit haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nachrangig nach den in § 2 und § 3 der CoronaImpfV genannten Gruppen einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität".


Auch wenn Impfungen in dieser Kategorie zurzeit noch nicht durchgeführt werden, steht die Rechtsanwaltskammer Berlin schon heute mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Kontakt und hat ihre Unterstützung bei der Organisation, Information und Vorbereitung der Impfungen angeboten. Ziel der Kammer ist es, mit Beginn der Impfungen in der Rechtspflege eine schnelle und gut organisierte Impfung der Anwaltschaft in Berlin zu fördern und zu gewährleisten.