31.01.2020

Bedrohung eines Rechtsanwaltes in Sachen „Liebigstraße 34“ ist inakzeptabel

Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 31.01.2020

Berlin, 31.01.2020: Die Rechtsanwaltskammer Berlin kritisiert scharf die Zerstörung des Autos eines Berliner Rechtsanwalts, der den Eigentümer des Grundstückes Liebigstraße 34 in einem gerichtlichen Verfahren vertritt. Nach Medienberichten waren in der Nacht zu Donnerstag die Scheiben seines Autos zertrümmert, Buttersäure auf den Kindersitz gesprüht und das Fahrzeug beschmiert worden.

 

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Marcus Mollnau, sieht in dem Vorfall eine nicht zu akzeptierende Eskalation sowie einen Angriff auf rechtsstaatliche Grundsätze: „Es ist nicht hinnehmbar, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei ihrer Berufsausübung bedroht und gefährdet werden. Ein Rechtsanwalt muss seine Aufgaben ohne Sorge um Leben, Gesundheit und Eigentum ausüben können.“

 

Jeder Mensch hat das Recht, seine Interessen mit rechtsstaatlichen Mitteln geltend zu machen und sich dabei einer anwaltlichen Vertretung zu bedienen. Die Bedrohung sowie der Angriff auf das Eigentum des Rechtsanwalts sind deshalb auch ein Angriff auf rechtsstaatliche Verfahrensgarantien, die für jedermann gelten. “Daher stellen wir uns vor unser Kammermitglied und fordern von den Sicherheitsbehörden, ihn bei seiner Berufsausübung ausreichend zu schützen“, so Dr. Mollnau weiter.