11.03.2022

Beschlüsse der Kammerversammlung 2022 im schriftlichen Verfahren

Angesichts der aktuellen Infektionslage hatte der Vorstand beschlossen, die Kammerversammlung 2022 der RAK Berlin ohne Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen hat die Kammerversammlung im Wege der schriftlichen Abstimmung entschieden (§ 2 Abs. 3 Covid-19-Gesetz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern i.d.F. von Artikel 19 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, §§ 85, 86 Bundesrechtsanwaltsordnung).

Die Abstimmung zu den Anträgen endete am 2. März 2022. Das Ergebnis finden Sie hier:


Zu den Beschlüssen der Kammerversammlung 2022 im schriftlichen Verfahren