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  • Rechtsanwaltskammer Berlin
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Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer ist gem. § 71 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständige Stelle für den Bereich der Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Für diese Aufgabe errichtet die Kammer den Berufsbildungsausschuss . Der Kammervorstand hat außerdem einen Beauftragten für das Berufsausbildungsauswesen eingesetzt.

Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Die RAK führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, in das der Berufsausbildungsvertrag und wesentliche Änderungen seines Inhalts einzutragen sind. Eine Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei Minderjährigen kann erst erfolgen, wenn die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vorliegt (vgl. §§ 32 Abs. 1 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend [JArbSchG], § 35 Abs. 1 Ziff. 3 BBiG).

Ausbildungsvergütung
Die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin angehoben. Die Empfehlung liegt jetzt für alle ab dem 01.02.2023 beginnenden Ausbildungsverhältnisse für das 1. Ausbildungsjahr bei monatlich 1.050,- €, für das 2. Ausbildungsjahr bei monatlich 1.100,- € und für das 3. Ausbildungsjahr bei monatlich 1.150,- €.

Berichtshefte
Jeder/jede Auszubildende benötigt einen Ausbildungsnachweis. Dafür wird ein Berichtsheft geführt, in das die Auszubildenden wöchentliche Eintragungen über die Ausbildungsinhalte in der Kanzlei und der Berufsschule machen. Diese Dokumentationen müssen vom Ausbilder oder der Ausbilderin unterschrieben werden. So wird daraus der Ausbildungsnachweis. Eine Unterschrift der Berufsschule ist nur dann nötig, wenn die Ausbildungskanzlei das gemäß § 13 Abs. 4 BerufsschulVO Bln. verlangt. Nur dann muss auch die Berufsschule den Ausbildungsnachweis jeweils zur Kenntnis nehmen und die Berufsschullehrer müssen für den schulischen Teil die Richtigkeit der Eintragungen bestätigen. Die Bestätigung der Berufsschule kann auch auf einer Kopie erfolgen, wenn im Berichtsheft kein Platz mehr für die Unterschrift ist. In welcher Form (handschriftlich oder mit Textverarbeitung) das Berichtsheft geführt wird, ist freigestellt.

Schlichtungsausschuss
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis hat die Rechtsanwaltskammer gem. § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) einen Schlichtungsausschuss gebildet, der vor Einschaltung des Arbeitsgerichtes über die Geschäftsstelle - Ausbildungsabteilung - anzurufen ist. Zur Beratung der Auszubildenden und Ausbilder/Ausbilderinnen hat sie Ausbildungsberater/Ausbildungsberaterinnen bestellt.

Prüfungen
Zweimal jährlich nimmt die Rechtsanwaltskammer sowohl die Zwischenprüfung wie auch die Abschlussprüfung ab. Die Zwischenprüfung dient dazu, allen an der Ausbildung Beteiligten eine Überprüfung des Ausbildungsstandes zu ermöglichen. Der Ablauf von Zwischen- und Abschlussprüfung ist in der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Berlin für RA-Fachangestellte und ReNo-Fachangestellte vom 12.05.2016 geregelt. Für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Prüfungsausschuss zuständig. Einschreib- und Prüfungsgebühren entfallen bis auf weiteres. Für Umschüler/Umschülerinnen und externe Prüflinge beträgt die Prüfungsgebühr 40 Euro.


Zu den Prüfungsterminen 2024 der Auszubildenden für die Zwischenprüfungen und die Abschlussprüfungen und für die Fortbildungsprüfungen zur/m Gepr. Rechtsfachwirt/in (Stand: 06.11.2023)


Ausbildungsabteilung
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit unserer Ausbildungsabteilung auf: 030/ 306 931-573;
Frau Pöschke: Telefon: 030/306 931-51; Frau Beischer: Telefon: 030/306 931-52; E-Mail: ausbildung @ rak-berlin.org (Spamschutz, bitte Leerzeichen vor und nach @ weglassen).