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Aus- und Fortbildung von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten

Die Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Bei besonders guten Leistungen (Vgl. §11 Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für den Beruf des / der Rechtsanwaltsfachangestellten und den Beruf des / der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vom 12. Mai 2016, zuletzt geändert am 14. Dezember 2017) kann die Ausbildungszeit um maximal ein halbes Jahr verkürzt werden. Wer sich für die Berufsausbildung interessiert, sollte sich vor der Entscheidung für eine Ausbildungskanzlei überlegen, ob deren Rechtsgebiete interessant erscheinen, und eventuell im Vorfeld ein Praktikum absolvieren. Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungsrechtliches Praktikum, mit dem Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf die Ausbildung vorbereiten können. Dieses Praktikum dauert 6 - 12 Monate und kann von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter bezuschusst werden.

Der praktische Teil der Ausbildung wird in den Kanzleien der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen bzw. der Anwaltsnotare/-notarinnen durchgeführt. Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt in der Hans-Litten-Schule (ehem. OSZ Recht), Danckelmannstr.26, 14059 Berlin. In der ReNoPat-Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung  (neue Fassung in Kraft seit 01.08.2015) ist geregelt, was Inhalt der Ausbildung und der Prüfungen ist. Die Lernziele der Berufsschule ergeben sich aus dem Rahmenplan der Hans-Litten-Schule .

Den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stehen nach der Ausbildung viele Wege offen. Sie können nicht nur in Anwaltskanzleien, sondern auch in den Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen oder Unternehmen arbeiten.

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte können sich zur/zum Rechtsfachwirtin/ Rechtsfachwirt oder zur/zum Notarfachwirtin/Notarfachwirt qualifizieren. Rechtsfachwirte/-fachwirtinnen und Notarfachwirte/-fachwirtinnen leiten das Anwaltsbüro weitgehend selbstständig.

Fachkräfteverhältnis
Jede/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt erwirbt mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auch die Berechtigung, auszubilden. Die Anzahl der Auszubildenden in einer Kanzlei muss allerdings in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der beschäftigten Fachkräfte stehen (§ 27 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer Berlin
Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für den Bereich der Ausbildung. Sie führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, nimmt die Prüfungen ab und empfiehlt die Höhe der Ausbildungsvergütung. Sie hat eine eigene Ausbildungsabteilung. Die Einzelheiten finden Sie hier.


Recht clever und VerA
Umfassende Informationen über die Ausbildung von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten erhalten Sie auf der Homepage www.recht-clever.info Die Initiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, VerA, hilft, wenn Schwierigkeiten in der Ausbildung auftreten.

 

Leonardo-da-Vinci-Projekt

Auszubildende können sich für ein vierwöchiges Auslandspraktikum im Rahmen des Leonardo-Vinci-Projekts bewerben. Die RAK Berlin empfiehlt den ReNo-Auszubildenden einen solchen Aufenthalt.
Weitere Informationen über das Leonardo-da-Vinci-Projekt (Stand: 10.02.2014)