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Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Rechtsfachwirt/in

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte können sich zu Rechtsfachwirten oder zu Notarfachwirten fortbilden und sich hierfür um ein Weiterbildungsstipendium bewerben, wenn sie die RENO-Abschlussprüfungen mit sehr guten Noten bestanden haben.

Die Rechtsfachwirte leiten nach nochmaliger Ausbildung weitgehend selbstständig das Anwaltsbüro, d.h. sie/er kann die Personalverwaltung und Personalführung und den Buchungs- und Zahlungsverkehr der Kanzlei übernehmen, Jahresabschlüsse erstellen und auch Standardakten bearbeiten.

August 2001 ist eine bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" (BGBl. I, 2250) in Kraft getreten. Die Lehr- und Prüfungsinhalte ergeben sich aus der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur geprüften Rechtsfachwirtin und zum geprüften Rechtsfachwirt vom 15. September 2021. Für die Abnahme der Prüfung ist der Prüfungsausschuss zuständig. Die Prüfungsgebühr beträgt z.Zt. 360 EUR, für Wiederholer unter Anrechnung von Klausuren 200 EUR.

Eine bundeseinheitliche Verordnung für die Qualifikation zum/zur Notarfachwirt/in gibt es nicht. In Zusammenarbeit mit der Notarkammer Berlin wurde jedoch erreicht, dass es auch eine Fortbildungsprüfung mit dem anerkannten Abschluss „Geprüfter Notarfachwirt/Geprüfte Notarfachwirtin“ gibt. Diese wird ausschließlich über die Notarkammer Berlin organisiert und durchgeführt.

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit unserer Ausbildungsabteilung auf:

Frau Pöschke: Telefon: 030/306 931-50 /-51
Frau Beischer: Telefon: 030/306 931-52

E-Mail: ausbildung @ rak-berlin.org (Spamschutz, bitte Leerzeichen vor und nach @ weglassen).