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Zutritt zum Justiz-Campus Moabit für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Ablauf der Gültigkeit der Hausausweise
Der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten hat der Rechtsanwaltskammer Berlin mit Schreiben vom 20.12.2023 mitgeteilt, dass die bis Juni 2021 ausgegebenen roten Hausausweise zum Jahreswechsel 2023/2024 ihre Gültigkeit verlieren, und hat Folgendes ergänzt:
"Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhalten in Zukunft einen von weiteren Kontrollen grundsätzlich ausgenommenen Zutritt zum Justiz-Campus Moabit ausschließlich durch die Vorlage eines Personaldokuments in Verbindung mit ihrem europäischen Rechtsanwaltsausweis. Die endgültige Umsetzung ist zum 2. Quartal 2024 vorgesehen, so dass die Personen, die noch nicht über einen europäischen Rechtsanwaltsausweis verfügen, die Übergangsfrist bis zum 31. März 2024 zur Beantragung nutzen könnten.
An dem im Übrigen gewohnten durchsuchungsfreien Zugang zu den Gebäuden ändert sich trotz anderslautender Gerüchte selbstverständlich nichts. Auch die Möglichkeit, das Parkhaus über die Zufahrt Alt Moabit 17 zu nutzen, besteht für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen fort.
Mit der Maßnahme wird ein praxistaugliches, leichter handhabbares und einheitliches Verfahren geschaffen, das die Nutzung von verschiedenen im Umlauf befindlicher, unbefristeter und dennoch zum Teil zum Teil schon lange nicht mehr gültiger Ausweise ablösen soll. Zudem kann die eigentlich erforderliche Rückgabe der roten Hausausweise nach Beendigung der Anwaltstätigkeit ebenso entfallen wie die an sich bestehende Obliegenheit, den Verlust eines Hausausweises anzuzeigen."