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30.05.2023

Hinweise der BRAK zur Aktualisierung der Daten für die E-Mail-Benachrichtigungen aus dem beA

beA-Newsletter vom 15.02.2023

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im beA-Newsletter 01/2023 vom 15.02.2023 darauf  hingewiesen, dass das beA die Möglichkeit biete, sich durch eine gesonderte E-Mail über Nachrichteneingänge benachrichtigen zu lassen. Die BRAK erläutert, warum es wichtig ist, die E-Mail-Adresse aktuell zu halten, wie eine alternative oder weitere E-Mail-Adresse hinterlegt werden kann und was bei Änderungen der E-Mail-Adresse veranlasst werden sollte, damit die Benachrichtigung weiterhin verlässlich erfolgt.

 

Zum beA-Newsletter 1/2023 vom 15.02.2023 (Zweiter Beitrag "E-Mail-Benachrichtigung bei eingehenden beA-Nachrichten – Bitte halten Sie Ihre Daten aktuell")