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11.10.2022

BRAK und DAV kritisieren das 8. EU-Sanktionspaket scharf

Rechtsberatung von russischer Mandantschaft seit dem 07.10.2022 zum Teil verboten

Die Europäische Untion hat als Reaktion auf die russische Scheinannexion in der Ostukraine ein neues Sanktionspaket beschlossen, das auch die Rechtberatung der in Russland nieder­ge­lassenen juristischen Personen, Organi­sa­tionen oder Einrich­tungen erfasst. Die Vertretung vor Gericht bleibt weiterhin möglich, nicht aber die Rechtsberatung in nichtstreitigen Angelegenheiten. Die Sanktionsverordnung ist seit dem 07.10.2022 in Kraft. Die neue Rechtslage wird auf LTO in einem Beitrag vom 10.10.2022 detailliert beschrieben.


Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Presseerklärung vom 10.10.2022 verstößt diese wesentliche Einschränkung der Rechtsberatung gegen rechtsstaatliche Grundsätze und darf in Deutschland schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Anwendung finden. Außerdem verstoße das Sanktionspaket gegen die Berufsordnung, die nicht nur die Freiheit der Berufsausübung und die Teilnahme am Recht sichere. Mit einem Schreiben vom 07.10.2022 hat sich der Präsident der BRAK, Dr. Ulrich Wessels, an den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann gewandt, und ihn gebeten, "sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die mit dieser Verordnung vorgesehen Einschränkungen bei der rechtlichen Beratung, die aus unserer Sicht erheblichen rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, wieder rückgängig gemacht werden."

Auch der Deutsche Anwaltverein hat die Russland-Sanktionen kritisiert. Der Vizepräsident des DAV, Stefan von Raumer, erklärt in einem Statement vom 10.10.2022: "Die Entscheidung, ein Mandat anzunehmen oder abzulehnen, muss allein der Anwältin oder dem Anwalt überlassen sein."

In der Online-Ausgabe des Anwaltsblatts wird in einem Beitrag vom 10.10.2022 beschrieben, was das Sanktionspaket für die Anwaltschaft bedeute.