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12.11.2021

Hinweispflichten für die Anwaltschaft zur alternativen Streitbeilegung

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestehen aufgrund der europäischen und nationalen Neuregelungen zur alternativen Streitbeilegung Hinweispflichten.


Die Bundesrechtsanwaltskammer hat das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2020 zu Online-Pflichtangaben zu alternativen Streitbeilegung zum Anlass genommen, die von ihr bisher erstellten drei Informationsblätter (Kurzinformation, Hinweispflichten nach der ODR-Verordnung sowie Hinweispflichten nach dem VSBG) in einem Informationsblatt zusammenzufassen und die Informationen zu aktualisieren.

Das neue Informationsblatt ist nun auf dem Stand von Oktober 2021.