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31.07.2020

Der Zivilbereich des AG Neukölln versendet jetzt Nachrichten elektronisch an die Anwaltschaft

Seit 27.07.2020

Im Zivilbereich des Amtsgerichts Neukölln werden jetzt Nachrichten über das EGVP elektronisch an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versendet, die es über das beA erhalten. Relevant wird dann auch die Pflicht der Anwaltschaft, bei Zustellungen der Gerichte gem. § 174 Abs. 3 ZPO ein elekronisches Empfangsbekenntnis zu erteilen (§ 174 Abs. 4 S.3 ZPO).


Im Kammerton 1/2-2020 ist beschrieben, in welchen Fällen die Pflicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besteht, das beA aktiv zu nutzen.