Meldungen

Vizepräsidentin Dr. Vera Hofmann (links in der Mitte ) im Gespräch mit der chinesischen Richterdelegation. Foto: Schick

Chinesische Richterinnen und Richter besuchen im Rahmen des Richteraustausches China – Deutschland die Rechtsanwaltskammer Berlin

Eine chinesische Richterdelegation hat am 30. August 2019 die Rechtsanwaltskammer Berlin besucht. Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Robert Bosch Stiftung hatten den siebentägigen Besuch in Berlin und Brandenburg im Rahmen des Richteraustausches China – Deutschland organisiert. Die 9 Richterinnen und Richter arbeiten in China an Strafkammern, u.a. an den Oberen Volksgerichten (z.B. in der Provinz Shanxi, Shandong und im Autonomen Gebiet Innere Mongolei), und am Obersten Volksgericht der VR China. Die Verständigung im Strafverfahren bildete einen thematischen Schwerpunkt des Programms der Besucher. Die Vizepräsidentin der RAK Berlin Dr. Vera Hofmann referierte vor der Delegation über die Rolle der Strafverteidigung im deutschen Strafprozess und über die Verständigung im Strafverfahren aus Sicht der Verteidigung. Anschließend kam es, übersetzt von einer Dolmetscherin, zu einem  intensiven und hochinteressanten Austausch.

Fälschungsgefahr bei Zulassungsurkunden

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat in den letzten Wochen in gleich drei Fällen Kenntnis erhalten von gefälschten Zulassungsurkunden. Mit diesen Urkunden hatten sich Nichtanwälte als Rechtsanwälte beworben oder waren als Rechtsanwälte aufgetreten. In allen Fällen ist Strafanzeige erstattet worden. In der Regel ist bei genauer Lektüre erkennbar, dass es sich bei einer vermeintlichen Zulassungsurkunde nicht um ein Original handelt. In allen Fällen waren die Zulassungsurkunden kopiert und gefälscht worden. Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um Zulassungsurkunden handelt, die Mitglieder der RAK Berlin auf ihrer Webseite eingestellt hatten. Die RAK Berlin bittet ihre Mitglieder daher, bei der Veröffentlichung ihrer Zulassungsurkunden zurückhaltend zu sein.

Start von STAR 2020

Im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer führt das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg jetzt wieder eine STAR-Untersuchung (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) durch. Ziel dieser empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen in der Advokatur zu erkennen. Die jüngste Erhebung fand im Jahr 2018 für das Wirtschaftsjahr 2016 statt (vgl. den Bericht im Kammerton 05/2019, S. 15). Die RAK Berlin hat beschlossen, den Kammerbezirk wieder an der Umfrage zu beteiligen, weil sich daraus über die bundesweiten Zahlen hinaus auf Berlin bezogene Ergebnisse ergeben, die die RAK natürlich wieder veröffentlicht wird. Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau hat in einem Schreiben, das beim Versand der Fragebögen beiliegt, die neue STAR-Untersuchung unterstützt.

Ausschreibung von Notarstellen im Land Berlin im Jahr 2019

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat im Land Berlin 129 Notarstellen neu zu besetzen. Näheres erfahren Sie hier

Inbetriebnahme des elektronischen Akteneinsichtsportals

Das für das elektronische Akteneinsichtsportal zuständige Ministerium der Justiz und für Europarecht Baden-Württemberg hat nach Informationen der BRAK Ende August mitgeteilt, dass eine elektronische Übermittlung des Anschreibens mit den Zugangsdaten per beA von Seiten der akteneinsichtsbewilligenden Stelle mit erheblichem manuellen Mehraufwand verbunden wäre, welcher von den Gerichten nicht geleistet werden könne. Bis  zur  unmittelbaren Anbindung des beA an des elektronische Akteneinsichtsportal bleibt es daher dabei, dass die akteneinsichtsgewährende Stelle den Kolleginnen und Kollegen das Anschreiben mit entsprechenden Zugangsdaten auf dem Papierweg übermittelt

Entscheidung des OLG München zur Vergütung

Die Frage der Zulässigkeit von Zeittaktklauseln im Rahmen anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen wird von den verschiedenen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, U. v. 29.08.2006, I-24 U 183/05; Schleswig-Holsteinisches OLG, U. v. 19.02.2009, 11 U 151/07; offen gelassen: BGH, B. v. 05.03.2009, IX ZR 144/06). Das OLG München (U. v. 05.06.2019, 15 U 318/18 Rae) hat nunmehr in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die formularmäßige Vereinbarung einer Abrechnung nach einem 15-Minuten-Takt, die zur Aufrundung des Zeitaufwandes für jede einzelne an einem Tag ausgeführte Tätigkeit führe, unwirksam sei (s. mit den lesenswerten Anmerkungen des Rechtsanwalts und Notars Herbert P. Schons: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-und-anwaelte/berufsrecht/olg-muenchen-haelt-15-minuten-zeittaktklausel-in-verguetungsvereinbarung-fuer-unwirksam?full=1).

Unterlassungserklärungen

Die Mr. Trade UG hat sich in einer Unterlassungserklärung vom 13.09.2019 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin verpflichtet,

  • es zu unterlassen, im Rahmen der Geschäftsausübung Tätigkeiten nachzugehen, durch welche für Einwanderer rechtserhebliche Prüfungs-, Beratungs- und Vertretungsleistungen erbracht werden und
  • es zu unterlassen, damit zu werben, für Einwanderer rechtserhebliche Prüfungs-, Beratungs- und Vertretungsleistungen zu erbringen.

 

Herr Olaf Neumann hat sich in einer Unterlassungserklärung vom 21.09.2019 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin verpflichtet, es zu unterlassen, die Bezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen, unter dieser Bezeichnung im Rechtsverkehr aufzutreten oder sich anderweitig als Rechtsanwalt auszugeben, solange der Unterlassungsschuldner nicht über eine anwaltliche Zulassung verfügt.

Herbsttagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht an der HU über Legal Tech

Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht der Humboldt Universität zu Berlin bietet am Freitag, 18.10.2019, von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine – prominent besetzte – berufsrechtliche Tagung  an zum Thema „Neue Geschäftsmodelle für Rechtsdienstleistungen durch Legal Tech und ihre berufsrechtlichen Schranken“. Die reguläre Tagungsgebühr beträgt 60 Euro.

Zum Anmeldeformular für die Tagung am 18.10.2019

 

 

Kammerton 09-2019