Kammervorstand zur Modernisierung des Strafverfahrens und zur Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Stellungnahmen der RAK Berlin nach der Vorstandssitzung am 11. September 2019

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat sich auf der Vorstandssitzung am 11.09.2019 mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens befasst. Der Vorstand hat gegen den Vorschlag im Referentenentwurf zur Bündelung der Nebenklagevertretung im Ergebnis keine Bedenken erhoben und den Vorschlag für ein bundesweit geltendes Gerichtdolmetschergesetz begrüßt, die weiteren Vorschläge des Referentenentwurfs aber abgelehnt:

Zur ausführlichen Stellungnahme des Gesamtvorstandes der RAK Berlin zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

Der Vorstand hat sich in der September-Sitzung ebenfalls mit dem Eckpunkte-Papier des BMJV zur Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrecht befasst. Der Vorstand hat seine Einwände gegenüber dem Vorschlag, die reine Kapitalbeteiligung mit dem Ziel zu erlauben, alternative Finanzierungswege insbesondere zur Finanzierung von Legal Tech zu erlauben, erläutert. Außerdem hat der Vorstand Bedenken gegenüber einer sehr weitgehenden Erweiterung der Sozietätsfähigkeit am Maßstab der vereinbaren Berufe gem. § 7 Nr. 8 BRAO erhoben. Der Vorstand schlägt vor, die Sozietätsfähigkeit nur auf solche Berufe zu erweitern, die vergleichbaren Berufspflichten wie der Anwaltschaft unterliegen:

Zur Stellungnahme der RAK Berlin vom 18.09.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

 

 

Kammerton 09-2019