Kammerversammlung am Mittwoch,
4. März 2020, 17.00 Uhr

Die nächste Kammerversammlung am 4. März 2020 wird aufgrund des vielfach geäußerten Wunsches von Kammermitgliedern erst um 17.00 Uhr beginnen. Neu ist außerdem, dass sie von einem Rahmenprogramm begleitet wird.

Vor der Kammerversammlung wird die RAK in Kooperation mit dem DAI vier Fortbildungsveranstaltungen von 13.30 -16.30 Uhr anbieten, die gem.§ 15 FAO für folgende Fachgebiete anerkannt werden: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Informationstechnologierecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Die Teilnahmegebühren liegen bei 75,- € je Veranstaltung, Anmeldung unter http://www.rak-berlin.de/aktuelles/dai-termine .

Daneben wird RA Herbert P. Schons, Präsident der RAK Düsseldorf und Vizepräsident des DAV ebenfalls von 13.30 bis 16.30 Uhr unter dem Titel „RVG-Update“ Aktuelles zum Gebührenrecht vortragen und auf Fragen eingehen, die die Kammermitglieder bis zum 10.02.2020 an vorstand@rak-berlin.org richten können. Die Teilnahmegebühr beträgt 60,- €. Anmeldung unter http://www.rak-berlin.de/termine/

Bereits ab 15.30 Uhr besteht in der 1. Etage vor dem Zugang zum Humboldtsaal, in dem die Kammerversammlung stattfindet, die Möglichkeit sich mit verschiedenen Anwaltsorganisationen und mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und sich in der Cafeteria zu stärken.

Auf der Kammerversammlung wird RA Prof. Niko Härting einen Kurzvortag halten zu dem Thema:

Der neue § 2 Berufsordnung: Mails, Cloud, Messenger – Was ist eigentlich erlaubt?

Nach der Kammerversammlung wird wie in den vergangenen Jahren das Jahresfest in der 3. Etage der Urania stattfinden.

Kammerton 11-2019