Aufruf zur Weihnachtsspende für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Not

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte ruft wieder dazu auf, mit einer Weihnachtsspende den Bedürftigen im anwaltlichen Berufsstand zu helfen. Im vergangenen Jahr habe es einen erfreulichen Spendeneingang in Höhe von insgesamt 202.853,- € gegeben. Dadurch sei es möglich gewesen, bedürftigen Erwachsenen jeweils 650,- € und Kindern 450,- € zukommen zu lassen. Die Hülfskasse unterstützt bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, deren Witwen und Witwer sowie Kinder, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden. Als Voraussetzungen gelten Notlagen, die durch Krankheit, Alter oder schwere Schicksalsschläge verursacht wurden.

Beispielhaft weist die Hülfskasse auf eine Rechtsanwältin mit einer Gehbehinderung hin, die nach Erhalt der Weihnachtsspende in der Lage gewesen sei, ihren PKW rollstuhlgerecht umbauen zu lassen. Aus eigenen Mitteln hätte die Familie mit zwei kleinen Kindern diesen Umbau nicht bezahlen können.

Von den Spendeneinnahmen hatten im Jahr 2018 bedürftige Angehörige in Berlin einen Gesamtbetrag in Höhe von 4.550,- € erhalten.

Zugleich bittet die Hülfskasse, mit ihr Kontakt aufzunehmen, wenn im Kolleginnen- und Kollegenkreis ein Notfall bekannt wird. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen können sich natürlich auch selbst melden.

Das Spendenkonto der Hülfskasse:
Deutsche Bank Hamburg
IBAN: DE45 2007 0000 0030 9906 00
BIC: DEUTDEHHXXX

Die Spenden an die Hülfskasse sind nach den Angaben der Hülfskasse steuerabzugsfähig. (Steuer-Nr. 17/432/06459).

Kammerton 11-2019