Meldungen

Geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichts verabschiedet

Am 9. November 2022 war Rechtsanwalt Dr. Michael Malorny zum letzten Mal als geschäftsleitender Vorsitzender tätig und wurde an diesem Tag in dieser Funktion verabschiedet. Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau bedankte sich bei RA Dr. Malorny für sein herausragendes ehrenamtliches Engagement und seine seit 15 Jahren dauernde Arbeit als Anwaltsrichter in verschiedenen Funktionen. Im November 2007 begann er als Beisitzer der 3. Kammer, im Februar 2016 übernahm er den Vorsitz der 3. Kammer und wurde im März 2016 geschäftsleitender Vorsitzender. Neue geschäftsleitende Vorsitzende des Anwaltsgerichts ist jetzt Rechtsanwältin Marion Ruhl.

Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau bedankt sich bei RA Dr. Michael Malorny

 

Besetzung des Schlichtungsausschusses für Ausbildungsverhältnisse

Die Amtsperioden der Mitglieder des Schlichtungsausschusses laufen aus. Gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG besteht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis innerhalb des Berliner Kammerbezirks. Dieser muss paritätisch besetzt sein, anwaltliche Arbeitgebende und Arbeitnehmende (ReNo und ReFA) gehören ihm in gleicher Anzahl an. Vor Einschaltung des Arbeitsgerichtes ist der Schlichtungsausschuss anzurufen. Erfahrungen in Ausbildung oder Mediation und arbeitsrechtliche Kenntnisse sind von Vorteil.

Interessenbekundungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für eine Berufung in den Ausschuss bitte an die RAK Berlin, z.H. Rechtsanwalt André Feske, Littenstraße 9, 10179 Berlin (per beA oder info@rak-berlin.org , Fax: 030/306931-99). Für Nachfragen: RA Dr. Andreas Linde, Tel.: 306931-22.


Anordnung der RAK Berlin nach § 7 Abs. 3 S. 1 GwG

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat aufgrund der Befugnis nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG i.d.F. vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) am 9. November 2022 die neue Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten getroffen, die am 09.12.2022 im Amtsblatt veröffentlicht wird.


beA-Newsletter vom 24.11.2022

Im beA-Newsletter Nr. 10/2022 berichtet die BRAK u.a. über die Aktualisierung der beA Client Security. Außerdem weist die BRAK darauf hin, dass gemäß der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – 2. ERVB 2022) die Beschränkungen der Nachrichtengröße Ende des Jahres 2022 erneut angehoben würden. Ab dem 01.01.2023 werde es möglich sein, mit der beA-Webanwendung Nachrichten mit einer Gesamtgröße der Nachrichtenanhänge von bis zu 200 Megabyte und maximal 1000 Anhängen zu übersenden.

 

ERA – Young European Lawyers Contest 2023

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) veranstaltet auch im nächsten Jahr gemeinsam mit europäischen Rechtsanwaltskammern den Young European Lawyers Contest 2023. Die Anmeldung ist bis 03.01.2023 möglich. Der Wettbewerb richtet sich an Juristinnen und Juristen in der Ausbildung und junge Anwältinnen und Anwälte, die das erste Berufsjahr noch nicht überschritten haben. Die Teams aus unterschiedlichen EU–Mitgliedstaaten sollen ihre Kenntnisse des EU–Rechts in praktischen Rollenspielen unter Beweis stellen. Den Anmeldelink und weiterführende Information finden Sie auf der Webseite des Young European Lawyers Contest unter https://younglawyerscontest.eu/ Die Teilnahmegebühr für Einzelpersonen beträgt 170,00 €.

Kammerton 12-2022