Umfrage des Bundesministeriums der Finanzen über Neuregelungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat führt bis zum 31. Januar 2023 eine Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung durch. Die Teilnahme soll ca. 25 – 30 Minuten lang dauern. Das BMF bittet mit folgendem Schreiben an die Bundesrechtsanwaltskammer die Anwaltschaft um eine Teilnahme an der Umfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeszentralamt für Steuern hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet. Zur Durchführung der Evaluierungen bitten wir Sie und Ihre Mitglieder um Unterstützung.

In der Befragung werden Ihre Mitglieder um eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage Ihrer Erfahrungen gebeten. Genaue Fallzahlen werden nicht benötigt.

Wir bitten Sie daher, diese Nachricht an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. So können diese als Experten die Chance nutzen, aktiv mitzuwirken indem sie an der Umfrage des Bundeszentralamts für Steuern teilnehmen. Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 25 bis 30 Minuten.

Um Teilnahme bis zum 31. Januar 2023 wird gebeten.

Zur Umfrage hier klicken: https://umfrage.bzst.de/index.php/564331?lang=de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Bundesministerium der Finanzen

Kammerton 12-2022