Die Rechtsanwaltskammer Berlin und das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. werden bis zum Jahresanfang 2022 mehrere beA-Seminare anbieten, um dem großen Interesse der Kammermitglieder vor der am 01.01.2022 in Kraft tretenden flächendeckenden Pflicht zum Versand elektronischer Nachrichten an die Gerichte zu entsprechen.
Präsenztermine werden im Oktober und im Dezember 2021 angeboten:
Ab Oktober 2021 bietet das DAI in Kooperation mit der RAK Berlin an 16 Terminen, verteilt auf den Zeitraum bis Januar 2022, zweistündige Online-Seminare an, in denen sich u.a. die Kanzleimitarbeiter/-innen den Weg in den elektronischen Rechtsverkehr praxisnah erläutern lassen können:
Zuvor, im September 2021, finden die Online-Seminare zum beA wieder statt. Nachdem die bisher angebotenen Termine ausgebucht sind, bietet die RAK nun zwei weitere Termine an. Das beA-Basisseminar wird am 7. September 2021, das beA-Aufbauseminar am 9. September 2021 wieder stattfinden. Die Seminare sind Live-Online-Seminare und finden von 15.30 Uhr – 18.45 Uhr statt. Referent ist RA Dr. Alexander Siegmund, München. Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 40,- €.
beA-Basisseminar am Dienstag, 7. September 2021, 15.30 Uhr – 18.45 Uhr:
Zum 1.1.2022 wird die flächendeckende Pflicht zum Versand elektronischer Nachrichten an die Gerichte in Kraft treten. Es ist daher höchste Zeit, sich mit dem beA auseinanderzusetzen. In der Veranstaltung werden daher die aktuellen und zukünftigen Rechtsgrundlagen zum elektronischen Rechtsverkehr erläutert. Es werden praktische Hinweise zum Bezug und Einsatz der beA-Karten gegeben.
Im Seminar werden somit alle Grundlagen im Umgang mit beA – teilweise live im Schulungssystem -vermittelt:
- die Grundausstattung (beA Karten, Kartenleser) und Erstregistrierung,
- die Grundfunktionen und Arbeitsweise des beA,
- die Anforderungen an elektronische Dokumente,
- das Senden, Empfangen und Archivieren von Nachrichten sowie
- die Zustellung mittels beA.
Neben der praktischen Handhabung werden immer auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und einschlägige Rechtsprechung dargestellt. Bedeutung und Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur werden erläutert. Das Seminar eignet sich somit für Rechtsanwälte und Mitarbeiter, die bislang nur eher wenig Erfahrungen mit beA sammeln konnten oder sich im Umgang mit beA noch unsicher sind. Selbstverständlich kann das Seminar auch als Auffrischung für ehemalige Teilnehmer dienen, die die Arbeit mit beA nun aktiv angehen wollen.
beA-Aufbauseminar am Donnerstag, 9. September 2021, 15.30 Uhr – 18.45 Uhr:
In dem Seminar werden die Grundlagenkenntnisse aus dem Basisseminar vorausgesetzt und es wird darauf aufgebaut! Die grundsätzliche Arbeitsweise des beA ist somit vertraut. Das Seminar stellt die neuesten Entwicklungen und die aktuellen Gesetzesänderungen sowie die gegenwärtige – mittlerweile sehr umfangreiche – Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr dar. Es werden umfangreich die Haftungsfallen erläutert. Dabei werden die Prüfpflichten des Anwalts in den Mittelpunkt gerückt. Begleitend dazu werden durchgehend praktische Beispiele mithilfe des Webclients von beA gebildet. Thematische Schwerpunkte sind:
- die Sendevarianten nach § 130a III ZPO (einschl. Signaturvarianten),
- die Heilung nach § 130a VI ZPO,
- Haftungsgefahren und Fragen zur Wiedereinsetzung,
- die technischen Rahmenbedingungen nach § 130a ll ZPO,
- die Eingangsbestätigung nach § 130a V ZPO,
- die Zustellung nach §§ 174, 195 ZPO.
Der Referent:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Siegmund ist langjähriger Referent zum elektronischen Rechtsverkehr und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Er ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer Mitglied im Anwenderbeirat zum beA und im Ausschuss zur Bundesrechtsanwaltsordnung. Er ist im ständigen Dialog mit Vertretern der Justiz und der Anwaltschaft zu allen Fragen rund um beA. Im Kommentar von Gaier/Wolf/Göcken zum „Anwaltlichen Berufsrecht“ und zahlreichen weiteren Publikationen behandelt er Rechtsfragen rund um das beA.
Technische Hinweise für die Teilnehmer
Die Vorträge werden in Form eines Online-Seminars angeboten. Genutzt wird die Anwendung Edudip. Die Teilnehmer können den Referenten live sehen und hören. Die Folien und die beA-Anwendung werden eingeblendet. Fragen der Teilnehmer werden vorwiegend über eine Chat-Funktion gestellt und vom Referenten live beantwortet.
Die Teilnehmer benötigen für die Übertragung daher einen PC mit Internet-Anschluss und einem aktuellen Browser, idealerweise Mozilla Firefox oder Google Chrome. Die Tonwiedergabe über Lautsprecher muss möglich sein. Eine Kamera ist nicht erforderlich.
Für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Ein technischer Support durch die Kammer ist nicht möglich. Bitte überprüfen Sie vor der Anmeldung zum Seminar unbedingt die Systemanforderungen von Edudip sowie die Kompatibilität Ihres Systems.
https://webinartrainer.edudip.com/selftestwebrtc
https://edudip.zendesk.com/hc/de/articles/360002725654-Technische-Voraussetzungen
Spätestens einen Tag vor Beginn des Seminars wird den Teilnehmern ein Link zur Registrierung übermittelt. Jeder Teilnehmer muss bis zum Beginn des Seminars die Registrierung durchführen, um den eigentlichen individualisierten Link für die Teilnahme am Seminar zu erhalten. Bei mehreren Teilnehmern aus einer Kanzlei achten Sie bei der Registrierung bitte darauf, nicht für alle Teilnehmer dieselbe Adresse zu verwenden.