Gesucht: AG-Leiterinnen und -Leiter im juristischen Vorbereitungsdienst Berlin

Von Antje Klamt, Dezernentin beim Kammergericht, zuständig für die Auswahl und Fortbildung der AG-Leiterinnen und -Leiter

Berlin verfügt über eine beachtenswerte Ressource: Die Stadt mit ihrer Vielzahl von Landes- und Bundesbehörden, Kanzleien und Clubs ist Anziehungspunkt für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst. Berlin hat als Ausbildungsstandort einen guten Ruf und die Warteliste ist lang. Jährlich werden 576 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt und 25 Monate lang praktisch und theoretisch ausgebildet. Die Stationsausbildung in den ersten beiden Stationen – der Straf- und der Zivilstation – wird von den Kolleginnen und Kollegen an den zivilen Berliner Amtsgerichten und dem Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft Berlin wahrgenommen, in der Verwaltungs- und Rechtsanwaltsstation von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Die praktische Ausbildung wird über die gesamte Ausbildungszeit von einer theoretischen Ausbildung begleitet. Jeweils zu Beginn der Stationen finden Einführungslehrgänge im Blockunterricht statt, damit sich die Referendarinnen und Referendare mit den Grundzügen der Materie vertraut machen können. Anschließend nehmen sie begleitend zu den Stationen wöchentlich an Arbeitsgemeinschaften teil, die von erfahrenen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geleitet werden. In den letzten drei Monaten vor den schriftlichen Prüfungen findet zur vertieften Vorbereitung ein verpflichtender Klausurenkurs, das sogenannte „Probeexamen“ statt. Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird eine Arbeitsgemeinschaft zum Üben von Aktenvorträgen angeboten. Schließlich bereitet eine intensive Arbeitsgemeinschaft im sogenannten Ergänzungsvorbereitungsdienst diejenigen auf ihren zweiten Versuch der zweiten juristischen Staatsprüfung vor, die beim ersten Versuch nicht erfolgreich waren.

Hinter diesem Ausbildungsverlauf steht angesichts der großen Zahl der Referendarinnen und Referendare – rund 1.300 befinden sich stets in der Ausbildung – eine enorme Leistung der Berliner Justiz: Die praktische Stationsausbildung ist zwar in der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt, je nach Befähigung der Referendarin oder des Referendars, nimmt man die Ausbildungsverantwortung ernst, gleichwohl ist es zeitlich belastend. Zudem bedarf es für die jährlich rund 350 Arbeitsgemeinschaften einer großen Zahl von Kolleginnen und Kollegen an den Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft und in der Rechtsanwaltschaft, die die Aufgabe als Leiterin oder Leiter einer Arbeitsgemeinschaft übernehmen. Derzeit werden von der Referendarabteilung des Kammergerichts Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leiter in allen Bereichen der staatlichen und anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften gesucht, insbesondere im Verwaltungsrecht.

Die Bezahlung ist nicht üppig, aber angemessen: Für eine Doppelstunde (zweimal 45 Minuten) beträgt sie für die staatlichen Arbeitsgemeinschaften 92 Euro, für die anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften legt die Rechtsanwaltskammer denselben Betrag noch einmal drauf. Zudem wird jede korrigierte Klausur in den Pflichtarbeitsgemeinschaften mit 15,50 EUR vergütet, im Ergänzungsvorbereitungsdienst und dem Pflichtklausurenkurs mit 16,50 EUR. Im Vordergrund steht aber: Die Arbeit mit jungen und leistungswilligen Menschen macht Freude und ihre qualitativ gute Ausbildung ist für uns ein wichtiger Auftrag. Denn die Referendarinnen und Referendare sind unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Behörden und Rechtsanwaltskanzleien, wir werden mit ihnen in unterschiedlichen Kontexten zusammenarbeiten! Ein nicht unwillkommener Effekt der AG-Leitungstätigkeit ist, dass man materiell-rechtlich und prozessrechtlich auf dem Laufenden bleibt und der Einengung des Blickwinkels im Zuge der Spezialisierung vorbeugt. Und außerdem bieten die Arbeitsgemeinschaften den konkurrierenden Berufsgruppen eine ideale Plattform, qualifizierten Nachwuchs zu akquirieren: Man lernt die jungen Kolleginnen und Kollegen gut kennen und kann sie zugleich als Role Model und Identifikationsfigur für den eigenen Beruf begeistern.

Welche Voraussetzungen muss man für eine Tätigkeit als Arbeitsgemeinschaftsleiterin bzw. -leiter mitbringen? Mit der Leitung einer Arbeitsgemeinschaft können Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch schon nach dem ersten Berufsjahr betraut werden. Für die Leitung einer rechtsanwaltlichen Arbeitsgemeinschaft wird eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vorausgesetzt. Grundsätzlich ist für die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft erforderlich, dass die zweite juristische Prüfung mindestens mit der Note befriedigend (6,5 Punkte) abgelegt wurde. Sollten Sie diese Voraussetzungen mitbringen und sich für eine solche Tätigkeit interessieren, laden wir Sie in die Räumlichkeiten der Referendarabteilung ein und erläutern Ihnen alle Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch.

Um die ersten Schritte zu erleichtern, bemühen sich die Referendarabteilung und die Rechtsanwaltskammer, neuen Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern erfahrene Kolleginnen oder Kollegen als Mentorinnen und Mentoren an die Seite zu stellen. Außerdem gibt es Skripten, Musterstundenpläne und eine Internetseite, die nur Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern zugänglich ist und die Klausuren mit Musterlösungen und andere Lehrmaterialien bereithält. Um einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, finden in regelmäßigen Abständen AG-Leitungstreffen statt.

Sollten Sie sich für eine Tätigkeit als Arbeitsgemeinschaftsleiterin oder -leiter interessieren, freut sich die Referendarabteilung des Kammergerichts unter den Telefonnummern:

030 9013 2120 (Frau Dorow) oder

030 9013 3228 (Frau Patzwaldt) oder

030 9013 2117 (Frau Rockmann)

über Ihren Anruf.

Gerne können Sie Ihr Interesse auch per E-Mail unter der E-Mail-Adresse antje.klamt.kg@it.verwalt-berlin.de anmelden. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Referendarabteilung unter diesen Kontaktdaten jederzeit auch für Rückfragen und Informationen zur Verfügung.

 

 

 

 

Kammerton 09-2021