Meldungen

Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat seine umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung (Stand:März 2020) durch und an Rechtsanwälte überarbeitet und dabei insbesondere die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG), aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben.


BFH-Entscheidung zur tarifbegünstigten Veräußerung einer freiberuflichen Praxis

Der BFH hat nach Informationen der BRAK am 05.03.2020 einen Beschluss zur tarifbegünstigten Veräußerung einer freiberuflichen Praxis vom 11.02.2020 veröffentlicht. In den Leitsätzen stellt der BFH zunächst fest, dass die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 EStG) voraussetzt, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Wann eine „definitive“ Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen vorliegt, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine starre zeitliche Grenze, nach der die Tätigkeit steuerunschädlich wieder aufgenommen werden kann, besteht nicht, so der BFH. Dementsprechend sei auch keine sog. Wartezeit von mindestens drei Jahren einzuhalten.

Dann stellt der BFH klar, dass es grundsätzlich unschädlich ist, wenn der Veräußerer als Arbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers tätig wird. Auch eine geringfügige Fortführung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit steht der Annahme einer begünstigten Praxisveräußerung nicht entgegen und zwar auch dann nicht, wenn sie die Betreuung neuer Mandate umfasst, so der BFH. Damit wendet sich der BFH gegen die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen.

 

Kammerton 03-2020