Informationen des Landgerichts und des Verwaltungsgerichts zur Coronakrise

KRISENMANAGEMENT DES LANDGERICHTS BERLIN AUS ANLASS DER AUSBREITUNG DES CORONAVIRUS:

Der Präsident des Landgerichts Berlin, Dr. Matthiessen, hat am 16.03.2020 mitgeteilt, dass er die aktuelle Situation zum Anlass genommen habe, den Publikumsverkehr in die beiden zivilen Dienststellen des Landgerichts und in die vom Landgericht im Kriminalgerichtsgebäude genutzten Räumlichkeiten einzuschränken. Ferner habe er Empfehlungen an die Vorsitzenden der Zivil- und Strafkammern zur Einschränkung des Sitzungsbetriebes ausgesprochen. Im Einzelnen handele es sich um folgende Maßnahmen:

Die Geschäftsstellen der Straf- und Zivilkammern werden in allen drei Dienststellen für den Publikumsverkehr grundsätzlich gesperrt. Eine persönliche Vorsprache, etwa zur Erteilung von „Sprechscheinen“ in Strafsachen oder Mitnahme von Akten, soll nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminabsprache möglich sein.

Dienststelle Littenstraße: Ab 16.03.2020 ist die Geschäftsstelle für Apostillen und Legalisationen und für Dolmetscherangelegenheiten für den Publikumsverkehr geschlossen, Anträge sollten schriftlich eingereicht werden. Gleiches gelte für die Geschäftsstelle für Zeugenentschädigung. Die Präsidentin des Amtsgerichts Mitte habe den Betrieb der Rechtsantragstelle und der Grundbucheinsichtenstelle ebenfalls stark eingeschränkt.

Dienststelle Moabit: In der Dienstelle Moabit sind ab 16.03.2020 die Schöffengeschäftsstelle und die Registraturen A und B für den Publikumsverkehr geschlossen und lediglich telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postwege zu erreichen. Anfragen und Anträge sollten schriftlich eingereicht werden.

Mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten und dem Leitenden Oberstaatsanwalt habe er sich darauf verständigt, die gemeinsame Auskunftsstelle im Kriminalgericht für den Publikumsverkehr zu schließen und auf die telefonische Erreichbarkeit zu verweisen.

Solange keine weitergehenden Vorgaben erfolgen, hätten die jeweiligen Vorsitzenden über den Fortgang des Sitzungsbetriebes zu entscheiden. Er habe sie jedoch schon jetzt darum gebeten, auf die Durchführung nicht vorrangiger Sitzungen zu verzichten, um die Anzahl der Gerichtsbesucher zu reduzieren. Dies gelte insbesondere für Sitzungen, die eine hohe Publikumsfrequenz (Parteien/Zeugen) haben, so z.B. im Bereich der Verkehrskammern. Die hierdurch entstehenden Verfahrensverzögerungen seien angesichts der allgemeinen Lage hinzunehmen.

MITTEILUNG DES VERWALTUNGSGERICHTS BERLIN

Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin, Frau Xalter, hat der Rechtsanwaltskammer Berlin am 20.03.2020 mitgeteilt, dass sie für das Verwaltungsgericht am 17. März 2020 die Pandemiestufe 1 angeordnet habe. Dies bedeute, dass der Personaleinsatz erheblich reduziert werde.

Im Gericht anwesend sei nur noch ein/e Richterin für jede Kammer. Die übrigen Richter/innen arbeiteten im Homeoffice.

Auch die Zahl der anwesenden Servicekräfte in den Geschäftsstellen sei reduziert; anwesend sei nur noch eine Servicekraft für zwei Kammern.

Mündliche Verhandlungen fänden ab Montag, den 23. März 2020 grundsätzlich nicht mehr statt. Bis Mitte April werde vermutlich auch nicht neu terminiert.

Der reduzierte Personaleinsatz in den Geschäftsstellen führe natürlich auch zu Einschränkungen im Schriftverkehr. Dringliche Sachen würden bearbeitet, es würden noch alle neu eingehenden Streitsachen eingetragen und zugestellt. Verkündete Urteile würden ausgefertigt. Alles andere dürfte – je nach Lage – verzögert bearbeitet werden.

Akteneinsicht im Gerichtsgebäude sei derzeit nicht möglich. Die von den Richterinnen und Richtern bewilligte Akteneinsicht könne in dringenden Fällen durch Versendung der Akten gewährt werden, soweit die aktenführende Behörde dem zustimme. Entsprechend sollten die Akten auch wieder an das Verwaltungsgericht zurückgesandt werden. Eine Übergabe an die Pförtner im Dienstgebäudes des Verwaltungsgerichts scheide aus, da diese nicht empfangsberechtigt seien.

Kammerton 03-2020