Die Rechtsanwaltskammer hat seit dem 16. März 2020 folgende Informationen auf der Website veröffentlicht:
- Die bei den Berliner Gerichten betriebenen Anwaltszimmer sind ab dem 16. März 2020 geschlossen; die Nutzung dieser Zimmer sowie der dort befindlichen Technik ist nicht möglich
- Die Geschäftsstelle der RAK Berlin ist besetzt und erreichbar. Der Besucherverkehr wird jedoch erheblich eingeschränkt. Die Mitglieder der Kammer werden dringend gebeten, mit der Geschäftsstelle elektronisch, vorzugsweise durch Nutzung des beA, oder schriftlich zu kommunizieren.
- Die Vereidigungen neuer Kolleginnen und Kollegen werden bis auf weiteres planmäßig durchgeführt; eine Teilnahme von Gästen an der Vereidigung ist nicht möglich.
- Die Berliner Senatsjustizverwaltung teilte mit, dass unter Beachtung des Justizgewährungsanspruches die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten auf das erforderliche Mindestmaß zurückgeführt wird. Nicht zwingend jetzt erforderliche Verhandlungstermine sollen verlegt werden. Verlegungsanträgen der Parteien soll – soweit möglich – gefolgt werden. Die Behandlung von Haftsachen sowie die Durchführung von Fortsetzungsterminen sind gewährleistet.
- Die vom Berliner Senat am 14. März 2020 erlassene SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung finden Sie hier. Nach Informationen der Senatsjustizverwaltung wurde die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen im Land Berlin vorerst für vier Monate ausgesetzt.
- Die Rechtsanwaltskammer München hat für den Umgang mit SARS-CoV-2 ein Merkblatt entwickelt, dessen Inhalt die RAK Berlin hier zur Verfügung stellt.
Außerdem kommt es in Zeiten des Coronavirus zu folgenden Einschränkungen:
- Die Anwaltszimmer in allen Gerichten in Berlin bleiben seit 16.03.2020 zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kolleginnen und Kollegen geschlossen.
- Die Abschlussprüfungen für die Ausbildungsberufe „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r“ und „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ am 31.03. und am 01.04.2020 werden vorerst abgesagt. Zu den weiteren Informationen.
- Bis zum 18. April 2020 werden Fortbildungsveranstaltungen, die die RAK Berlin in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) anbietet, nicht als Präsenztermine stattfinden. Zu den Informationen des DAI.
- Das Seminar Das „beA im Büroalltag – ‚Pflicht und Kür‘“ wird vom 31.03.2020 auf den 26.05.2020 verschoben.
- Die für den 26. März 2020 geplante Veranstaltung der RAK Berlin und der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV zum Thema „Wie werde ich Anwaltsnotar/in?“ fällt aus. Bereits angefallene Teilnahmebeiträge werden erstattet.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ihrer Website umfangreiche Informationen und Links zum Coronavirus zu folgenden Themen veröffentlicht:
- Gesetzentwurf Eilmaßnahmen: Abmilderung der Folgen der Covid19-Pandemie im Zivil- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Stand 23.03.2020)
- Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen nach Bundesländern sortiert
- FAQ zu einer möglichen Ausgangssperre /Muster für Passierschein
- Corona und steuerrechtliche Fragen
- Berufsrechtliche Hinweise
- Corona und die Gesetzgebung
- Corona und die Justiz
- Corona und arbeitsrechtliche sowie wirtschaftliche Auswirkungen
- Corona und ALG II
- Rechtliche Fragen zu behördlichen Befugnissen
- Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
- Informationen rund um die Erkrankung und Schutz vor Ansteckung
- Telefonhotlines
- Linksammlung