Meldungen

Bundesrat gibt grünes Licht für die RVG-Anpassung

BRAK und DAV haben in ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 18.12.2020 mitgeteilt, dass die erste Gebührenanpassung seit sieben Jahren – vorbehaltlich der rechtzeitigen Verkündung im Bundesgetzblatt – am 01.01.2021 in Kraft treten wird. Der Bundestag hat am 27.11.2020 die RVG-Anpassung beschlossen, der Bundesrat am 18.12.2020 final dafür gestimmt.

 

Geschäftsstelle der RAK Berlin geschlossen vom 21.12.2020 bis 04.01.2021

Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Berlin ist vom 21.12.2020 bis 04.01.2021 geschlossen.


Anwaltszimmer zum Jahresende 2020 zum Teil geschlossen

Das Anwaltszimmer Pankow/Weißensee (Parkstr. 71) ist bis 18.12.2020 geschlossen. Das Anwaltszimmer Neukölln ist ab sofort bis 05.01.2021 nicht besetzt. Das Anwaltszimmer am Amtsgericht Wedding ist am 23.12. und am 24.12.2020 geschlossen. Vom 21.12.-31.12.2020 ist das Anwaltszimmer Kriminalgericht Moabit geschlossen. Vom 24. – 31.12.2020 sind folgende Anwaltszimmer geschlossen: Die Anwaltszimmer an den Amtsgerichten Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Schöneberg, Spandau und am Amtsgericht / Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg sowie am Arbeitsgericht und am Landgericht Berlin, Tegeler Weg. Das Anwaltszimmer am AG Tiergarten ist vom 29.12. bis 31.12.2020 nicht besetzt. Das Anwaltsgericht ist vom 24.12. -31.12.2020 nicht besetzt.


Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für das Jahr 2020 –
Vorlage bis 31.12.2021 möglich

Im Anschluss an die Vorstandssitzung am 10.06.2020 hat der Kammervorstand beschlossen, dass er angesichts der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Einschränkungen den Kammermitgliedern für die Vorlage der Fortbildungsnachweise gem. § 15 FAO für 2020 ein zusätzliches Jahr, also eine Frist bis zum 31.12.2021, einräumt: Zum Vorstandsbeschluss in diesem Vorstandsprotokoll der August-Sitzung, S. 7 unten in Fußnote 1 zu TOP 10, dort zu TOP 2 der Vorstandssitzung am 10.06.2020 Allerdings müssen bis zum 31.12.2021 auch die Nachweise für 2021 erbracht werden.


Berliner Justiz wird internationaler

Das Präsidium des Landgerichts Berlin hat beschlossen, im Geschäftsjahr 2021 eine internationale Kammer für Handelssachen und eine internationale Zivilkammer für Baustreitigkeiten und allgemeine Zivilsachen einzurichten. In diesen Kammern soll die mündliche Verhandlung künftig auf Englisch, in der internationalen Zivilkammer alternativ auch auf Französisch geführt werden. Die Parteien sowie gegebenenfalls Zeugen oder Sachverständige können im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zudem per Videokonferenz hinzugeschaltet werden. Hierauf hat der Präsident des Kammergerichts mit Pressemitteilung vom 18.12.2020 hingewiesen.


Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs im Land Bremen

Bremen führt zum 1.1.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit – mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen – den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte ein. Das Land macht damit von der in Art. 24 II des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die eigentlich erst ab dem 1.1.2022 für alle verpflichtende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs vorzuziehen. Hierauf hat die BRAK im Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ vom 17.12.2020 hingewiesen. Die BRAK teilt auch mit, dass die BRAK-Mitteilungen-App nun verfügbar sei.


Wissenschaftliche Umfrage bis 31.12.2020 zur Mediation

Als Teil einer rechtstatsächlichen Untersuchung im Zusammenhang mit der Evaluation des Mediationsgesetzes führen die Wissenschaftlerinnen Dr. Andrea Zechmann und Beatrice Rösler (FF – FreiForschen) eine empirische Untersuchung zur Nutzung der Sollvorschrift in § 253 III Nr. 1 ZPO durch. Nach dieser Vorschrift soll in der Klageschrift angegeben werden, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder einer anderen außergerichtlichen Konfliktbeilegung voranging. Die Beantwortung nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch und ist bis zum 31.12.2020 möglich, die Auswertung erfolgt anonym und ausschließlich zu Forschungszwecken.


Aktuelle Hinweise zum Umsatzsteuersatz

Ergänzende Hinweise des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer vom Dezember 2020 und ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 04.11.2020 zur Absenkung der Umsatzsteuersätze für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 und zur Anhebung zum 01.10.2021 finden sich im offenen Mitgliederbereich auf der Website der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Die Hinweise des Ausschusses Steuerrecht nehmen auf das Schreiben des BMF Bezug und wurden u.a. ergänzt um ein neues Beispiel 1, das eine laufende Rechtsberatung bei Vereinbarung einer monatlichen Abrechnung vorsieht. Im Zusammenhang mit dem darauffolgenden Beispiel1a (laufende Rechtsberatung bei Vereinbarung einer jährlichen Abrechnung) wird so deutlich, dass in beiden Fällen der maßgebliche Zeitpunkt die Leistungserbringung ist. Ein neues Beispiel 4a behandelt die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren. Die Hinweise wurden um drei neue Beispiele (Nr. 8, 9 und 10) ergänzt, die insbesondere den Umgang mit der Erhöhung der Umsatzsteuersätze zum 01.01.2021 behandeln.

Kammerton 01/02-2021