Neues Fortbildungsangebot zur Geldwäscheprävention

Das novellierte GwG (Geldwäschegesetz – GwG) ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Rechts­anwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kammerrechtsbeistände können Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes sein, § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG.

Seit dem 01.10.2020 ist die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-lmmobilien) in Kraft.

Um Rechtsanwälten praxisnah die wichtigsten Fragen zur Geldwäscheprävention und Geldwäsche-Compliance zu erläutern, wurden vom Deutschen Anwaltsinstitut e. V. (DAI) die folgenden Seminare kurzfristig in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen:

1.) Online-Vortrag Live

  • Online-Vortrag LIVE: Geldwäsche-Compliance für Rechtsanwälte (074061) Referent: Professor Dr. Jens Bülte, Universitätsprofessor, Universität Mannheim 27.03.2021, 09:00 bis 14:45 Uhr, Live-Übertragung DAI elearning Center

 

2.) Online-Vorträge Selbststudium

  • Online-Vortrag Selbststudium: Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern (074041)


Referenten:
Christian Bluhm, Rechtsanwalt, Hamburg; Professor Dr. Jens Bülte, Universitätsprofessor, Universität Mannheim, Mannheim

  • Online-Vortrag Selbststudium: Geldwäsche-Compliance in der Praxis (074022) Referent: Professor Dr. Jens Bülte, Universitätsprofessor, Universität Mannheim, Mannheim

 

Beide Online-Vorträge sind im Selbststudium jederzeit online via DAI elearning Center abrufbar.

Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern wie die RAK Berlin, die hinsichtlich der oben genannten Seminare mit dem DAI kooperieren, stehen die Fortbildungen entsprechend den Vereinbarungen zu einem reduzierten Kostenbeitrag zur Verfügung.

Zur Anmeldung (Unter Online-Kursen bitte das Thema Geldwäsche eingeben)

Kammerton 01/02-2021