Angriffe auf die Anwaltschaft
in Weißrussland
Von Rechtsanwalt Bilinç Isparta, Vizepräsident und Menschenrechtsbeauftragter der RAK Berlin unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Ralf Kämmer, Berlin
Nachdem am 9. August 2020 die staatliche Wahlkommission von Belarus das vorläufige amtliche Ergebnis der Präsidentschaftswahl verkündet und den seit 1994 regierenden Präsidenten Alexander Lukaschenko mit Abstand zum Gewinner erklärt hatte, begannen Proteste hunderttausender Menschen gegen das Wahlergebnis, die weiterhin wöchentlich anhalten. Bereits im Vorfeld der Wahlen wurden oppositionelle Wahlkandidaten und ihre Unterstützer, darunter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, massiven Repressalien ausgesetzt.
Seit Mai 2020 wurden 30.000 Personen wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl verhaftet. Das Human Rights Centre VIASNA in Minsk hat eine große Zahl von Fällen systematischer Folter von Verhafteten dokumentiert und stellt fest, dass die Staatsanwaltschaft wegen keiner der bekannten Fälle Ermittlungen eingeleitet hat.
Im Zusammenhang mit den Protesten seien nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen acht Menschen mutmaßlich durch Polizeigewalt ums Leben gekommen. Nach Mitteilung weißrussischer Anwälte sah die Staatsanwaltschaft jedoch keinen Anlass, dazu Ermittlungen zu führen.
Die Krise der Menschenrechte ist gleichzeitig eine Krise der freien Advokatur.
Um die Opposition in ihren Mitteln einzuschränken werden zusehends Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrer Berufsausübung behindert, und damit bestehende rechtliche Möglichkeiten verhindert bzw. erschwert.
Zu den wohl bekanntesten Fälle zählen die der Rechtsanwälte Maxim Snak, Ilja Salej und Ljudmila Wlassowa. Maxim Snak und Ilja Salej sind Rechtsanwälte in Minsk. Maxim Snak ist promovierter Jurist und verfügt über eine 20-jährige Berufserfahrung. Ilja Salej erhielt ein Master of Law mit Auszeichnung der Duke University School of Law (Durham USA).1 Beide haben den Oppositionspolitikern Viktor und Eduard Babariko, Swetlana Tichanowskaja und Maria Kolesnikowa juristischen Beistand geleistet. Kollege Maxim Snak ist seinerseits Mitglied des Präsidiums des Koordinierungsrates.
Am 9. September 2020 wurden die Wohnungen beider Kollegen durchsucht. Maxim Snak befindet sich seitdem in Haft. Ilja Salej wurde ebenfalls inhaftiert, konnte im Oktober die Haftanstalt verlassen und steht bis heute unter Hausarrest. Es besteht keine Möglichkeit, die Wohnung zu verlassen. Einzig zugelassener Besuch ist der seines Anwalts. Es besteht keine Möglichkeit zu telefonieren. Ein Internetzugang ist verwehrt. Die erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe gelten als haltlos und politisch motiviert. Bereits in einem offenen Brief vom 9. September 2020, welcher innerhalb kurzer Zeit über 3.000 Unterschriften erhielt, wandten sich vorwiegend weißrussische Juristen gegen die eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen und die Inhaftierung der Kollegen.2 Die eingeleiteten Ermittlungen stützen sich auf Art. 361 Abs. 3 des belarussischen Strafgesetzbuches, der Handlungen gegen die nationale Sicherheit der Republik Belarus sanktioniert. In der einen oder anderen Form werden derartige Rechtsnormen regelmäßig auch in anderen Ländern zur Umsetzung politischer Vorgaben instrumentalisiert.
Gegen die Verhaftung protestierten nachfolgend auch der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) am 24.09.2020 und die American Bar Association am 22.10.2020, jeweils mit Schreiben an den Inhaber des belarussischen Präsidentenamts Alexander Lukaschenko.
Auch weitere Kolleginnen und Kollegen, die vornehmlich OppositionspolitikerInnen vertraten, wurden Ziel staatlicher Übergriffe und rechtsstaatswidriger Maßnahmen. So wurde u.a. Rechtsanwältin Ludmilla Kazak, Verteidigerin der Oppositionspolitikerin Maria Kolesnikowa, am 24. September auf offener Straße festgenommen und über 8 Stunden in Gewahrsam genommen.
Am 16. Oktober 2020 entzog das belarussische Justizministerium die Rechtsanwaltszulassung von Alexander Pylchenko, der den ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Victor Babariko vertrat und wiederholt öffentlich die Strafverfolgungsbehörden wegen Misshandlungen von Demonstrierenden kritisiert hatte. Der Kollegin Julia Levanchuk, die die Vertretung von Opfern von staatlichen Übergriffen und Gewaltanwendungen in Weißrussland zu ihrem beruflichen Schwerpunkt gemacht hatte, wurde ebenfalls die Zulassung entzogen, nachdem sie eine Videobotschaft zur Unterstützung der inhaftierten Kollegen Maxim Snak und Ilja Salei veröffentlicht hatte. Die Zulassungen wurden durch das Justizministerium entzogen mit der Begründung es läge ein mit dem Titel des Anwalts unvereinbares Fehlverhalten vor.
Mit einem schriftlichen Appell vom 17. August 2020 protestierten mehrere belarussische Anwaltskolleginnen gegen die permanenten Rechtsverletzungen gegenüber den Bürgern und die Einschränkung der Anwaltstätigkeit und kritisierten die unzureichende Unterstützung durch die Weißrussischen Anwaltskammern, die sich trotz der bekannten rechtstaatswidrigen Maßnahmen gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht für die Belange der freien Advokatur und die Grundwerte der Anwaltschaft und des Anwaltsberufs, nicht für den ungehinderten Zugang zum Mandanten, nicht für das stets zu wahrende Mandatsgeheimnis und nicht für die unüberwachte Kommunikation mit dem Mandanten einsetzten. Und dies, obwohl die Verfassung der Republik Weißrussland jedem Bürger das Recht auf einen Rechtsbeistand zu jeder Zeit gewähre.
Weißrussische Kollegen schilderten die Arbeitssituation seit Beginn der Repressionen im August 2020 wie folgt:
„In der Regel ist es sehr schwierig, Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen wurden, ausfindig zu machen. Unmittelbar nach der Inhaftierung versuchen Rechtsanwälte, die Inhaftierten in verschiedenen Bezirkspolizeidienststellen ausfindig zu machen und zu ihnen zu gelangen, um mit ihnen zu kommunizieren und die Verteidigung vorzubereiten.“
Verhafteten werde nicht die Möglichkeit gegeben, ihre Verwandten und Anwälte zu benachrichtigen, obwohl die geltende Gesetzgebung in Belarus dieses Recht vorsehe und es innerhalb von 3 Stunden nach der Verhaftung in Anspruch genommen werden dürfe. Eingereichte anwaltliche Beschwerden seien ohne Wirkung geblieben. Es komme vor, dass Anwälte stundenlang in der Nähe von Polizeistationen warteten, um zu ihren Mandanten gelangen zu können. Nach Berichten von Anwälten sollen schriftliche Erklärungen von Inhaftierten unter physischem und psychischem Druck zustande gekommen sein.
Gegen die Inhaftierten würden massenhaft Verfahren gemäß Artikel 23.34 Gesetzbuch der Republik Belarus über Ordnungswidrigkeiten („Verstoß gegen die Ordnung der Organisation und Durchführung von Massenveranstaltungen“, und Artikel 23.4 (Ungehorsam gegenüber einer rechtmäßigen Anordnung oder Forderung eines Beamten in Ausübung seiner Amtsbefugnisse), eingeleitet, die mit Geldbußen und Freiheitsstrafen von bis zu 15 Tagen geahndet werden können. Es seien zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen das Recht entlastende Beweise einzubringen nicht ermöglicht worden sei. So seien Beweismittel, die die Teilnahme an Massenveranstaltungen und damit den behaupteten Widerstand gegen Polizeibeamte widerlegten, nicht zugelassen worden. Die Verfahren endeten regelmäßig mit der Verhängung von Freiheitsstrafen.
Verstöße gegen die Gewährung von Rechtsbeistand fänden ferner in den Gerichtsverhandlungen statt, bei denen Rechtsanwälte nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen teilnehmen könnten.
Nach der Inhaftierung sollen Demonstranten in provisorische Haftanstalten verbracht worden sein, wo sie auf ihre Verhandlung warteten. In der Zeit vom 10. bis 13. August 2020 sollen in der Haftanstalt von Minsk (sog. „Okrestina“) gerichtliche Verhandlungen stattgefunden haben, bei denen Anwälte nicht zugelassen waren.
„Während dieser Zeit wurden mehrere tausend Menschen verurteilt, ohne dass ihnen das Recht auf Verteidigung, Rechtsbeistand oder ein faires Verfahren gewährt wurde. Anwälten wurde die Teilnahme an der Verhandlung teils verweigert, teils ließ man die Anwälte über den Zeitpunkt und den Ort der Verhandlung im Unklaren. Teils existieren Berichte, dass Gefangenen für den Verzicht eines Rechtsanwalts im Gegenzug Straferleichterungen angeboten wurden. Den Kolleginnen und Kollegen wird die Akteneinsicht verwehrt. Die zunehmende Praxis, die Verhandlungen online durchzuführen, bei der die Betroffenen aus der Haftanstalt zugeschaltet werden, wurde durch die Kolleginnen und Kollegen wiederholt kritisiert.“ Aus Sicht der belarussischen Kollegen würden durch diese Praxis die Rechte der Inhaftierten eingeschränkt, zumal die Gefangenen in dieser Situation den Mitarbeitern der Haftanstalt ausgesetzt seien. Trotz klarer gesetzlicher Regeln zur Höchstdauer der vorläufigen Inhaftierung würden Anträge auf Haftaufhebung für Personen, bei denen die Haftzeit ohne Prozess mehr als 72 Stunden betragen habe, zurückgewiesen.
In den Prozessen sollen vermehrt Polizisten-Zeugen maskiert auftreten. Der Hinweis der Anwälte auf die Unzulässigkeit dieser Praxis, insbesondere, da es in diesem Fall insbesondere nicht möglich sei, Zeugen in der Gerichtssitzung hinreichend zu vernehmen, blieb ungehört.
Durch die weitreichenden Befugnisse des Justizministerium der Republik Belarus, auf die Selbstverwaltung der Anwälte einzuwirken und diese einzuschränken herrsche ein Klima der Verunsicherung. Das Ministerium könne über die Erteilung und den Entzug von Rechtsanwaltszulassungen, über die Genehmigung der Kandidaten der Vorsitzenden des Kollegiums und der Leiter von Rechtsberatungsbüros entscheiden. In diesem Zusammenhang habe das Justizministerium die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die Frage des Widerrufs der Lizenz eines Anwalts in Belarus einzuleiten.
Die Berichte aus Belarus zeigen eine systematische Missachtung rechtstaatlicher Grundwerte, die im klaren Widerspruch zu den staatlich garantierten Grundprinzipien stehen. Weißrussland hat seinerzeit als Teil der UdSSR und Mitglied der UN-Generalverammlung die UN-Resolution 45/120 über die Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte mitgetragen. Das Recht der Betroffenen auf eine öffentliche, faire, durch ein unabhängiges Gericht geführte Verhandlung sowie das Recht auf eine angemessene Verteidigung und das Recht, jederzeit Zugang zu einem Rechtsanwalt zu erhalten, und das Recht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, ohne Einschränkung, Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung ihre beruflichen Aufgaben erfüllen, dies ist als Grundpfeiler eines rechtsstaatlichen Handelns umgehend zu gewährleisten.
Die RAK Berlin steht mit weiteren internationalen Anwaltsorganisationen in Kontakt und wird die Situation der weißrussischen Kolleginnen und Kollegen beobachten.
Ich danke Herrn Kollegen Ralf Kämmer, durch dessen Hinweise, Unterstützung und Zuarbeit dieser Bericht erst möglich war.
1 Quelle: https://www.borovtsovsalei.com/en/komanda-1/maksim-znak und https://forms.gle/DsnSj6kcHLE9FcNm6
2 Quelle: https://forms.gle/DsnSj6kcHLE9FcNm6