Pflichtverteidigersuche ab 2021 auch im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis

Seit Februar 2020 besteht für die Berliner Anwaltschaft im internen Mitgliederverzeichnis der Website der RAK www.rak-berlin.de (auf der Mitgliederseite nach dem „Login“) die Möglichkeit, sich auf der Online-Pflichtverteidigerliste der RAK einzutragen und dabei auch Tätigkeitsschwerpunkte und Fremdsprachen anzugeben. Auf diese Weise können sowohl Rechtsuchende als auch Gerichte übersichtlich nach eigenen Kriterien nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen, die ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt haben. Auf diese Pflichtverteidigerliste kann jedermann über die Website unter dem Hauptnavigationspunkt „Recht“ zugreifen.

Anfang 2021 wird die BRAK nun auch im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) die Möglichkeit einrichten, nach Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidigern zu suchen. Nach bisheriger Planung soll dies ab 13.01.2021 möglich sein. Die BRAK erhält die Angabe, welche der Kammermitglieder zur Pflichtverteidigung bereit sind, von den regionalen Rechtsanwaltskammern.

Alle Mitglieder der RAK Berlin, die sich im internen Mitgliederbereich unter www.rak-berlin.de eingetragen haben und auf der Online-Pflichtverteidigerliste eingetragen sind, werden kurze Zeit später auch im BRAV erscheinen – allerdings ohne Tätigkeitsschwerpunkte und Fremdsprachen, die im BRAV nicht angezeigt werden. Eine separate Eintragung nur im BRAV ist nicht möglich.

Gem. § 142 Abs. 6 StPO hat das Gericht (sofern der/die Beschuldigte keinen eigenen Rechtsanwalt/in benennt) nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beizuordnen, die im BRAV aufgeführt sind. Insofern sollten sich alle Mitglieder, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen, in die Liste der RAK-Berlin eintragen.

Kammerton 01/02-2021