RAK Berlin veröffentlicht Kontaktliste für Coronahilfen

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat jetzt auf der Homepage www.rak-berlin.de die Namen der Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte veröffentlicht, die sich bereit erklärt haben, für Unternehmen die Beantragung von Coronahilfen zu übernehmen.

Die Bundesregierung hat die Corona-Novemberhilfe für Unternehmen (zu denen auch Selbstständige, Vereine und Einrichtungen zählen), die von temporären Schließungen betroffen sind, auf Dezember 2020 ausgedehnt. Die Überbrückungshilfe wurde bis Juni 2021 verlängert und wegen der Schließungen ab 16. Dezember 2020 erweitert.

Um die Hilfen zu beantragen, müssen sich die Unternehmen an Steuerberater/-innen, Wirtschaftsprüfer-/innen, vereidigte Buchprüfer-/innen oder an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wenden, die sich auf dem bundesweiten Online-Antragsportal, z.B. unter www.bmwi.de, registriert haben müssen.

„Wir helfen den Unternehmen bei ihrer Suche nach professioneller Unterstützung. Auf unserer Homepage können die Unternehmen entweder anhand des Namens oder anhand der Postleitzahl nach einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt suchen, um sie oder ihn mit der Beantragung der Coronahilfen zu beauftragen,“ informiert Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Zur Kontaktliste für Coronahilfen, sortiert nach Nachnamen (16.12.2020)

Zur Kontaktliste Coronahilfen, sortiert nach Postleitzahlen (16.12.2020)

 

Die Kontaktliste wird Anfang Januar 2021 aktualisiert.

Kammerton 01/02-2021