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Johanna Eyser

Johanna Eyser (Jahrgang 1968) wuchs in Berlin auf und studierte nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in Italien an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften. Nach der Referendarausbildung in Berlin wurde Frau Eyser 1997 als Rechtsanwältin zugelassen.
Als Fachanwältin für Sozialrecht (seit 2004) ist sie auf allen Gebieten des Sozialrechts sowie im Medizinrecht tätig. Frau Eyser betreibt seit 1999 gemeinsam mit zwei weiteren Kollegen eine Kanzlei in Berlin-Tiergarten. Seit 2002 ist sie nebenberuflich in der Referendarausbildung des Kammergerichts als AG-Leiterin und Prüferin auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts tätig.
Rechtsanwältin Eyser gehört dem Vorstand der RAK Berlin seit 2013 an. Von 2013 – 2019 war sie in den Zulassungsabteilungen der RAK Berlin tätig und baute dort u.a. das Zulassungswesen der Syndikusanwältinnen und –anwälte mit auf. Zudem engagiert sich Frau Eyser als Beauftragte des Vorstandes für die Juristenausbildung (seit 2015) für die Verbesserung der Referendarausbildung im anwaltlichen Bereich. Seit März 2019 ist Rechtsanwältin Eyser Vizepräsidentin der RAK Berlin.