Vorstand

Der Vorstand repräsentiert die Rechtsanwaltskammer. Er muss daher durch die Gesamtheit der Kammermitglieder legitimiert werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für vier Jahre durch die Kammerversammlung gewählt und sind neben ihrer anwaltlichen Berufstätigkeit ehrenamtlich tätig. Der Vorstand tagt jeden zweiten Mittwoch des Monats.

Die Vorstandsmitglieder beraten die Kammermitglieder in Fragen ihrer Berufspflichten und überwachen auch deren Einhaltung. Der Vorstand vertritt nach außen die Interessen der Berliner Anwaltschaft, z. B. gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz. Bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern bzw. zwischen Kammermitgliedern kann der Vorstand auf Antrag vermittelnd tätig werden. Die Mitglieder des Vorstandes sind gesetzlich verpflichtet, über alle personenbezogenen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu wahren. Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und den sechs Abteilungen.

Abteilungen

Abteilung I Abteilung II
RA
Dr. Marcel Klugmann
Vorsitzender
RAin
Kati Kunze
Vorsitzende
RAin
Beate Grether-Schliebs
stellv. Vorsitzende

RA

Olaf Söker

stellv. Vorsitzender

RA

Stephan Fink

RAin

Stephanie Bansemer

RAin

Corina Gräßer

RA

Marc Wesser

Abteilung III (noch keine Neuwahl innerhalb der Abteilung)
Abteilung IV

RAin

Meike Franzkowiak

 

RAin
Astrid Wirges
Vorsitzende
RA
Dr. Michael Melber
RA
Dr. Christoph-David Munding
stellv. Vorsitzender

RA
Gregor Samimi

RAin

Sabine Krause

RA

Nezih Ülkekul

RAuN

Dr. Michael Steiner

Abteilung V Abteilung VI
RAin
Diana Blum
Vorsitzende
RA
André Feske
Vorsitzender
RAin
Ursula Groos
RA
Dr. Lukas Middel
stellv. Vorsitzender

RA

Patrick Kirner

RAin

Inken Stern

RA
Daniel Holz

 

 RA

Stephan Schneider