Vorstand

Der Vorstand repräsentiert die Rechtsanwaltskammer. Er muss daher durch die Gesamtheit der Kammermitglieder legitimiert werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für vier Jahre durch die Kammerversammlung gewählt und sind neben ihrer anwaltlichen Berufstätigkeit ehrenamtlich tätig. Der Vorstand tagt jeden zweiten Mittwoch des Monats.

Die Vorstandsmitglieder beraten die Kammermitglieder in Fragen ihrer Berufspflichten und überwachen auch deren Einhaltung. Der Vorstand vertritt nach außen die Interessen der Berliner Anwaltschaft, z. B. gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz. Bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern bzw. zwischen Kammermitgliedern kann der Vorstand auf Antrag vermittelnd tätig werden. Die Mitglieder des Vorstandes sind gesetzlich verpflichtet, über alle personenbezogenen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu wahren. Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und den sechs Abteilungen.

Abteilung IAbteilung II
RAin
Beate Grether-Schliebs
Vorsitzende
RAin
Kati Kunze
Vorsitzende

RA

Stephan Fink

stellv. Vorsitzender

RA

Marc Wesser

stellv. Vorsitzender

RAin

Corina Gräßer

RAin

Stephanie Bansemer

RA

Olaf Söker

RAin

Kathrin Busche

Abteilung IIIAbteilung IV

RA
Gregor Samimi

Vorsitzender

RA
Dr. Christoph-David Munding
Vorsitzender

RA
Daniel Holz

stellv. Vorsitzender

RAin (SyndikusrechtsRAin)

Astrid Wirges
stellv. Vorsitzende

RA
Dr. Michael Melber

RAin

Sabine Krause

RAin

Solveig-Runa Buchweitz

RAin (SyndikusrechtsRAin)

Kathrin Müllenbach

Abteilung VAbteilung VI
RAin
Diana Blum
Vorsitzende
RA
André Feske
Vorsitzender

RAin

Meike Franzkowiak

stellv. Vorsitzende

RA

Stephan Schneider

stellv. Vorsitzender

RA

Patrick Kirner

RA

Arepaade Empere

RA

Nezih Ülkekul

RA

Georg C. Schäfer

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