- Rechtsanwaltskammer Berlin
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Gremien
Alle Kammermitglieder werden jedes Jahr zur Kammerversammlung eingeladen, die jeweils vor dem 15. März stattfindet (§ 4 Geschäftsordnung der RAK Berlin). Die Mitglieder werden spätestens zwei Wochen vor der Kammerversammlung eingeladen (§ 86 Abs. 2 BRAO). Auf der Tagesordnung steht häufig eingangs ein aktueller rechtspolitischer Vortrag. Anschließend wird über zentrale berufsrechtliche Fragen, die Entlastung des Vorstandes und den Wirtschaftsplan für das begonnene Kalenderjahr beraten. In jeder Kammerversammlung wird die Höhe des jährlichen Kammerbeitrages festgesetzt. In jeder zweiten Versammlung stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten der Vorstandswahl vor. Die Hälfte der Vorstandsmitglieder wird alle zwei Jahre für vier Jahre neu gewählt und die Wahlfrist endet einen Tag nach der Kammerversammlung.
Die von der Kammerversammlung gewählten Mitglieder des Kammervorstandes arbeiten ehrenamtlich und gehören teilweise dem Präsidium an. Sie wählen aus ihrer Mitte eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten, die Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen und den Schatzmeister/die Schatzmeisterin.
Die laufenden Kammerangelegenheiten erledigt die Geschäftsstelle im Auftrag des Vorstandes. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind hauptamtlich tätig.
Die Liste der Anwaltszimmer der Berliner Gerichte finden Sie hier.