Beauftragte / Interne Ausschüsse
Nach §17 Geschäftsordnung des Vorstandes kann der Vorstand weitere Aufgaben an Vorstandsmitglieder verteilen, soweit die Aufgaben nicht gesetzlich festgelegt sind.
Nach §17 Geschäftsordnung des Vorstandes kann der Vorstand weitere Aufgaben an Vorstandsmitglieder verteilen, soweit die Aufgaben nicht gesetzlich festgelegt sind.