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06.04.2021
Testpflicht in Kanzleien
Wie bereits berichtet, hat der Berliner Senat hat am 27. März 2021 in einer Sondersitzung Verschärfungen der Zweiten SARS-CoV Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (in Kraft seit 31.03.2021) beschlossen, von denen auch die Anwaltschaft umfasst ist. Aktuell veröffentlichte FAQs der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe liefern Antworten auf bislang ungeklärte Fragen. Bitte beachten Sie, dass nach Ansicht der Senatsverwaltung bei Selbstständigen eine Testung mittels eines Selbsttests nicht ausreichend ist.