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18.01.2021
Frist für die Anträge zur Kammerversammlung
Bis 25.Januar 2021
Die ordentliche Kammerversammlung 2021 wird in Form einer schriftlichen Abstimmung stattfinden.
Die Kammerversammlung kann grundsätzlich nur über Gegenstände beschließen, die sowohl im Amtsblatt von Berlin als auch in der schriftlichen Einladung gemäß § 86 BRAO angekündigt werden (§ 87 II BRAO). Aufgrund der Vorlaufzeit zur technischen Erstellung müssen daher Anträge
bis 25. Januar 2021
in der Kammergeschäftsstelle eingegangen sein.