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Anwaltschaft einschließlich betriebsnotwendiges Personal in den Kanzleien kann Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen
Kita- und/oder Schulnotbetreuung
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat der Rechtsanwaltskammer Berlin mitgeteilt, dass die Anwaltschaft und alles betriebsnotwendige Personal in den Kanzleien einen Anspruch auf Notbetreuung hat, sofern keine andere häusliche Betreuung möglich ist. Dies betreffe sowohl die Kita- als auch die Schulnotbetreuung. Die Rechtsanwaltskammer hatte sich an die Senatsverwaltung gewandt, nachdem einzelne Kanzleien berichtet hatten, dass ihr Personal als nicht systemrelevant abgelehnt worden sei.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat darauf hingewiesen, dass die Antragsteller das Schreiben der Senatsverwaltung vom 24.04.2020 in den Kitas vorlegen könnten.
Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Leitung der Einrichtungsaufsichten) vom 24.04.2020