09.12.2019

Bearbeitungsrückstände beim Landgericht Berlin verringert

Mitteilung des Landgerichtspräsidenten

Nach Mitteilung der Landgerichtspräsidenten Dr. Matthiesen ist es durch organisatorische und personelle Maßnehmen gelungen, die Bearbeitungsrückstände in den zivilen Eingangsregistraturen des Landgerichts Berlin erheblich zu reduzieren.

 

In allen gesondert eingetragenen Sachgebieten (insbesondere alle Berufungen und Beschwerden sowie gesondert verteilte erstinstanzlichen Klageverfahren aus dem Bereich Bau, Heilbehandlung, Bank- und Kapitalanlage sowie Versicherungsrecht) seien keine Eintragungsrückstände mehr vorhanden und die Eingangsregistraturen tagfertig.

Im allgemeinen Turnus liege die Eintragungsfrist zur Zeit noch bei 4 Wochen, allerdings mit stark fallender Tendenz, nachdem der längste Rückstand in diesem Bereich bei 11 Wochen (77 Kalendertage) gelegen habe. Er sei zuversichtlich, so der Landgerichtspräsident, dass auch die traditionell erhöhten Klageeingänge zum Ende des Jahres mit den getroffenen Maßnahmen rascher als in den Vorjahren in die richterliche Bearbeitung gebracht werden könnten.

Im Spätsommer hatte sich Kammerpräsident Dr. Mollnau an den Landgerichtspräsidenten gewandt, nachdem sich zahlreiche Kammermitglieder darüber beschwert hatten, dass es zu erheblichen Bearbeitungsrückständen in den zivilen Eingangsregistraturen gekommen sei. Die RAK Berlin hatte hierüber auf der Website und im Kammerton berichtet.