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Lineare Anpassung der Anwaltsgebühren dringend erforderlich
Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 15.08.2019
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Marcus Mollnau, hat gestern Abend an den Gesetzgeber und die Ministerialbürokratie appelliert, sich bei der Regelung der Anwaltsgebühren endlich zu bewegen. Auf dem Sommerfest der Rechtsanwaltskammer wies er vor Vertretern der Justiz, Verwaltung und Politik darauf hin, dass die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zuletzt 2013, also vor sechs Jahren, angepasst worden sei. Seitdem seien die Bruttolöhne um ca. 20 Prozent gestiegen, steigende Mieten sowie zusätzliche Investitionen der Anwaltschaft für den elektronischen Rechtsverkehr dazugekommen.
„Bund und Länder müssen sehr schnell einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag für eine strukturelle und lineare Anpassung der Anwaltsgebühren auf den Weg bringen,“ forderte Dr. Mollnau. Mit dem Forderungskatalog von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein habe die Anwaltschaft bereits im April 2018 einen ausführlichen Vorschlag unterbreitet. Die Rechtsanwaltskammer Berlin habe mehrfach deutlich gemacht, dass sie für einen inhaltlichen Austausch mit der Senatsverwaltung für Justiz bereitstehe. Dr. Mollnau erneuerte dieses Angebot und warnte: „Der Zugang zum Recht und die qualitativ hochwertige Rechtsberatung der Bevölkerung ist gefährdet, wenn es den nach RVG abrechnenden Anwältinnen und Anwälten nicht mehr möglich ist, wirtschaftlich zu arbeiten“.