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11.11.2024

Zusatzbeiträge an das Versorgungswerk: Rechtzeitiger Geldeingang, Höchstbeitrag und Steuervorteil

Von Dr. Rolf Schnitzler, Geschäftsführer, Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin (BRAV)

Spätestens im Herbst machen sich Mitglieder des BRAV Gedanken über die Leistung freiwilliger Zusatzbeiträge. Denn: jeder zusätzlich eingezahlte Euro erhöht die Anwartschaft auf Altersrente und die korrespondierende Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung. Noch in 2024 eingehende Zusatzbeiträge nehmen direkt an der zum 01.01.2025 greifenden Leistungsverbesserung (siehe Beitrag im Kammerton vom 09.10.2024) teil. Zudem sind sie als Vorsorgeaufwendung grundsätzlich steuerlich absetzbar, was dazu führt, dass der Staat einen Teil der Beiträge „übernimmt". Und dies - anders als bei vielen privaten Zusatzabsicherungen - frei von Vertriebskosten und Provisionen. Zusammen mit der stabilen guten Performance der Kapitalanlagen des Versorgungswerkes sind das doch überzeugende Argumente! Viele Mitglieder des BRAV sehen das so und haben im Jahr 2023 insgesamt € 17,6 Mio. an Zusatzbeiträgen eingezahlt.


Zusätzliche freiwillige Beiträge für das Jahr 2024 müssen spätestens am 31.12.2024 auf dem Konto des Versorgungswerkes eingegangen sein. Zu beachten ist dabei, dass für die Rechtzeitigkeit ausschließlich der Tag maßgeblich ist, an dem die Einzahlung dem Konto des BRAV gutgeschrieben wird, nicht aber der Tag der Auftragserteilung, Wertstellung oder Kontobelastung beim Einzahlenden. Daher empfehlen wir, die Überweisung von Zusatzbeiträgen idealerweise bis Mitte Dezember auf den Weg zu bringen, damit Ihr Zusatzbeitrag trotz Bankfeiertagen und ggf. Postlaufzeiten rechtzeitig vor dem Jahreswechsel eingeht.

Der höchste Beitrag, den Sie in diesem Jahr auf Ihr Mitgliedskonto einzahlen können, einschließlich der bereits während des Jahres geleisteten Beiträge, beträgt € 33.703,20 (2,0-fache des höchsten Jahresbeitrages in der allgemeinen Rentenversicherung). Bei der Ermittlung Ihres individuell möglichen Zusatzbeitrages, unter Berücksichtigung Ihrer anderen in 2024 geleisteten Beiträge, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern.

Alle Beiträge zum BRAV, also auch freiwillige Zusatzbeiträge, stellen Vorsorgeaufwendungen dar. In der Steuererklärung für 2024 sind für einzeln Veranlagte bis zu € 27.566 (zusammen Veranlagte: € 55.132) vollständig absetzbar. Das macht freiwillige Zusatzbeiträge ggf. auch steuerlich sehr attraktiv.

Zusatzbeiträge können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks „Zusatzbeitrag 2024" an das BRAV überweisen. Selbstverständlich können Sie Zusatzbeiträge auch auf Grundlage eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandates von Ihrem Konto einziehen lassen. In diesem Fall teilen Sie dem Versorgungswerk bitte möglichst bis Anfang Dezember mit, wieviel Zusatzbeitrag Sie leisten möchten. Der letzte Beitragseinzug in diesem Jahr erfolgt am 16.12.2024. Falls Sie diesen Termin für einen Einzug Ihres Zusatzbeitrags „verpassen", können Sie in den Folgetagen immer noch selbst per Überweisung einzahlen (dabei bitte unbedingt den oben genannten Termin zum Geldeingang beim BRAV beachten).

Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, Ihre laufenden Beiträge sowie ggf. Zusatzbeiträge vom BRAV einziehen zu lassen. So verpassen Sie keinen Zahlungstermin und müssen sich um nichts weiter kümmern, als dem Versorgungswerk eine entsprechende Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zu erteilen (und ggf. die Höhe Ihrer gewünschten Zusatzbeiträge mitteilen). Das Formular finden Sie auf der Homepage des BRAV unter: https://www.b-rav.de/service/#formulare.