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23.01.2023

Sendungspriorität beim beA

Bei der Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht via beA haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit, eilbedürftige Nachrichten durch Angabe einer sogenannte Sendungspriorität besonderes zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ermöglicht es justizseitig, eilbedürftige Nachrichten schnell als solche zu identifizieren und unverzüglich dem zuständigen Entscheider bzw. der zuständigen Entscheiderin unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit vorzulegen.

Das Kammergericht regt zur Nutzung dieser Möglichkeit an, da dadurch nicht nur justizinterne Abläufe vereinfacht werden, sondern auch im Interesse der Einreichenden eine schnellere Vorlage der Dokumente bewirkt werden kann.