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02.12.2022
Anmeldung mit beA-Karte der ersten Generation bis 18.03.2023 möglich
beA-Sondernewsletter vom 02.12.2022
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat mitgeteilt, dass die Frist für den Ablauf der Zertifikate zur Anmeldung am beA über den 31.12.2022 hinaus bis zum 18.03.2023 verlängert werden konnte. Dies bedeutet, die Anmeldung am Postfach mit der beA-Karte der ersten Generation bis zum 18.03.2023 möglich bleibt.
Wenn die beA-Karte über ein Signaturzertifikat verfügt, kann dieses aber nicht über den 31.12.2022 hinaus genutzt werden.
Hierauf hat die Bundesrechtsanwaltskammer mit beA-Sondernewsletter vom 02.12.2022 hingewiesen.